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Kanton will keine Mindestzahl an Vorstoss-Urhebern

Keystone-SDA

Der Kanton Bern soll die Praxis beim Einreichen von Vorstössen im Grossen Rat nicht verschärfen. Zu diesem Schluss kommt das Büro des bernischen Grossen Rates. Es empfiehlt eine Forderung zur Ablehnung, wonach es künftig mindestens drei Urheberinnen oder Urheber für Vorstösse braucht.

(Keystone-SDA) Heute kann jedes Mitglied des bernischen Grossen Rates allein oder zusammen mit anderen Mitgliedern Vorstösse einreichen. Immer wieder würden aber Motionen und Postulate eingereicht, die von vornherein chancenlos seien, kritisieren verschiedene bürgerliche Grossratsmitglieder in einer Motion. Das verursache viel unnötige Arbeit und Aufwand.

Gerade in Wahlkampfzeiten schienen manche Politikerinnen und Politiker vor allem auf mediale Aufmerksamkeit bedacht, anstatt konstruktive Beiträge zu leisten, heisst es in der Begründung des Vorstosses. Deshalb sollen künftig mindestens drei Urheberinnen oder Urheber für eine Motion oder ein Postulat nötig sein.

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Das Büro des Grossen Rates sieht zwar gewisse Vorteile in einer solchen Regelung, etwa dass Forderungen, wenn sie von mehreren Politikerinnen und Politikern getragen werden, auch etwas breiter abgestützt wären.

Dennoch winkt es ab, weil für das Ratsbüro die Vorteile überwiegen. Allen voran würde das Vorstossrecht für Parlamentarierinnen und Parlamentarier beschnitten. Zudem wären die Effizienzgewinne beschränkt.

Das Büro des Grossen Rates befürchtet gar, dass die Redezeit im Rat zunehmen würde, wenn bisherige Einzelanliegen neu von drei Ratsmitgliedern eingereicht würden, die sich dann alle auch noch zu Wort melden könnten.

Der bernische Grosse Rat berät die Forderung in der Herbstsession im September.

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