Bundesgericht bestätigt Strafe für Zürcher Betrüger
Das Bundesgericht hat die Strafe für einen betrügerischen Betriebsleiter aus dem Kanton Zürich bestätigt. Der Täter muss für acht Monate ins Gefängnis. Er liess unter anderem Geld an seine ebenfalls im Unternehmen angestellte Frau auszahlen.
(Keystone-SDA) Der Mann war vom Zürcher Obergericht im September 2025 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt worden, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Die höchsten Richter haben die dagegen erhobene Beschwerde nun vollumfänglich abgewiesen.
Der Beschuldigte arbeitete als verantwortlicher Betriebsleiter für die Deutschschweiz bei einer Reinigungsfirma. Zwischen Juni und Dezember 2018 fälschte er wiederholt interne Arbeitsrapporte. Dadurch liess er sich unrechtmässige Lohnzahlungen in der Höhe von fast 30’000 Franken auf sein eigenes Konto überweisen. Das Geld deklarierte er in den Systemen fälschlicherweise als Verdienst seiner Ehefrau, die ebenfalls im Unternehmen angestellt war.
Private Elektronik auf Firmenkosten
Zudem bestellte Mann elektronische Geräte im Wert von über 5300 Franken für seinen privaten Gebrauch. Diese Einkäufe liess er durch gefälschte Rechnungen von seinem Arbeitgeber bezahlen. Weiter erstellte er fingierte Offerten und Rapporte für nie ausgeführte Reinigungsarbeiten bei Drittfirmen, um sich unrechtmässige Provisionen zu sichern.
Neben den Taten zum Nachteil seiner Arbeitgeberin machte sich der Mann auch des Pfändungsbetrugs und des betrügerischen Konkurses schuldig. Bei einem Pfändungsvollzug im März 2020 verschwieg er bewusst eine Festanstellung mit einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 6000 Franken. Er gab gegenüber dem zuständigen Betreibungsamt lediglich einen unregelmässigen Stundenlohn-Verdienst von rund 1100 Franken an, wodurch seine tatsächlichen Einkünfte nicht gepfändet werden konnten.
Vor dem Bundesgericht in Lausanne forderte der Verurteilte erfolglos einen Freispruch. Die Freiheitsstrafe von 21 Monaten ist damit rechtskräftig. Der unbedingte Teil von acht Monaten muss im Gefängnis – oder in Halbgefangenschaft – abgesessen werden. Der Beschwerdeführer muss ausserdem die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen und der betroffenen Reinigungsfirma Schadenersatz leisten. (Urteil 6B_987/2025)