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Monsterdebatte über Milliarden für UBS

Finanzdienstleistungen sind eine zentrale Stütze der Schweizer Wirtschaft. Keystone

Der Nationalrat hat nach langer Diskussion das Hilfspaket an die UBS mit 116 zu 55 Stimmen gutgeheissen. Dabei lehnte er Auflagen ab, die über jene des Vertrags zwischen Bund und UBS hinausgehen. So muss die Bank keine Obergrenze bei den Salären einführen und nicht auf Boni verzichten.

Die strengeren Auflagen hatte durchs Band die Ratslinke gefordert. Sie kritisierte, das ganze Paket mit einem Bundeszuschuss von 6 Mrd. Franken und der Übernahme von maximal 60 Mrd. fauler UBS-Papiere durch die Nationalbank werde via Notrecht am Parlament vorbeigeschmuggelt.

Dem Steuerzahler würden ungefragt gewaltige Risiken aufgebürdet, sagte der Sozialdemokrat Hans-Jürg Fehr. Die bürgerliche Ratsseite und Bundesrat Hans-Rudolf Merz konterten, die Rettung der UBS sei dringend.

Merz fügte an, wäre die Vorlage den parlamentarischen Weg gegangen, hätte dies wegen börsenrelevanter Informationen noch mehr Unsicherheit verursacht.

In der Detailberatung lehnte der Rat elf linke Minderheitsanträge ab. Nur hauchdünn mit 91 zu 90 Stimmen dank dem Stichentscheid der Ratspräsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi scheiterte der Antrag, UBS-Kader zur Rückzahlung von ungerechtfertigt erhaltenen Bezügen aus den letzten fünf Jahren zu verpflichten.

Keine Begrenzung der Topsaläre

Deutlich scheiterten alle anderen Anträge. So kann die UBS weiterhin Dividenden und Boni auszahlen, auch wenn sie am Staatstropf hängt. Ihre Saläre werden nicht nach oben begrenzt. Parteien darf die Grossbank weiterhin sponsern.

Das Investment-Banking muss die UBS nicht abspalten. Trotz Ängsten vor einer Kreditklemme verpflichtet der Nationalrat die UBS nicht auf eine Kreditgewährung an Unternehmen zu tragbaren Konditionen.

Ferner werden die Informations- und Kontrollrechte von Bund und Nationalbank nicht über jene anderer Grossaktionäre hinaus ausgebaut. Für eventuelle Verluste aus der Auffanggesellschaft muss die UBS nicht mit Aktien geradestehen. Am 9. Dezember berät der Ständerat das Paket ebenfalls an einer ausserordentlichen Session.

Einlegerschutz verstärkt

Im Kielwasser des Hilfspakets verstärkte der Nationalrat mit 177 zu 0 Stimmen den Einlegerschutz. Spareinlagen und Kassenobligationen sind künftig bei Bankenpleiten bis 100’000 statt nur bis 30’000 Franken abgesichert.

Oppositionslos gutgeheissen wurde auch die von 4 auf 6 Mrd. Franken erhöhte Obergrenze, bis zu der die Banken solidarisch für ein insolventes Institut einspringen.

Grosszügiger als bisher werden betroffene Banken den Kunden sofort Geld aus der Liquiditätsmasse auszahlen. Neu sind neben Bankeinlagen gesondert auch Einlagen bei Vorsorgestiftungen privilegiert.

Mit 115 zu 59 Stimmen widersetzte sich der Nationalrat der Forderung des Ständerates, die Finanzmarktaufsicht müsse die Liste der vorgeschriebenen und vorhandenen Deckungen jeder einzelnen Bank veröffentlichen.

Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung an den Ständerat. Sie soll dringlich erklärt werden und nach der definitiven Verabschiedung am 19. Dezember sofort in Kraft treten.

swissinfo und Agenturen

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