
Bundesrat lehnt Verbot von Kinderkopftüchern an Schulen ab

Der Bundesrat will Schülerinnen das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Schulen nicht verbieten. Das geltende Recht stelle ausreichend sicher, dass alle Mädchen am Schul-, Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen könnten, argumentiert er.
(Keystone-SDA) Geprüft hat der Bundesrat ein solches Verbot, nachdem er vom Nationalrat 2024 einen entsprechenden Auftrag erhielt. Am Mittwoch schrieb er in einer Mitteilung, es gehe um einen Bereich in der Zuständigkeit der Kantone.
In einzelnen Fällen hätten kantonale Behörden Kopftuchverbote für Schülerinnen ausgesprochen. Das habe dem Bundesgericht die Gelegenheit gegeben, die Rechtslage zu klären. In einem Grundsatzentscheid von 2015 habe dieses festgehalten, dass sich ein generelles Verbot von Kinderkopftüchern an öffentlichen Schulen nicht verfassungskonform ausgestalten lasse.
Der Bundesrat findet auch, der Staat und somit auch öffentliche Schulen sollten sich bezüglich religiöser Symbole neutral verhalten. Aus diesen Gründen sei er gegen ein generelles Verbot von Kinderkopftüchern an Schulen.