Bundesrat stellt zusätzliche Wolfsabschüsse zur Diskussion
Der Bundesrat will auf Antrag des Parlaments die Schraube bei der Wolfsregulierung weiter anziehen. Wölfe, die Schäden verursachen und für die eine Abschussbewilligung vorliegt, sollen ganzjährig und auch in Jagdbanngebieten abgeschossen werden dürfen.
(Keystone-SDA) Die Landesregierung hat am Mittwoch entsprechende Anpassungen im Jagdgesetz zur Diskussion gestellt. Interessierte Kreise können sich bis am 16. Oktober dazu äussern.
Nach geltendem Recht besteht für Wölfe, die Teil eines Rudels sind, zwischen Februar und Mai aufgrund der Fortpflanzung ein kompletter Schutz – ausser bei einer schweren und unmittelbar drohenden Gefahr für Menschen. In Jagdbanngebieten ist der Abschuss von Wölfen als geschützte Art verboten, selbst wenn die Tiere wiederholt Massnahmen zum Herdenschutz umgehen oder Menschen gefährden.