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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Genugtuung für Angehörige

(Keystone-SDA) Bern – Laut Bundesverwaltungsgericht hat Skyguide die Genugtuung für die Opferfamilien des Flugzeugunglücks von Überlingen (D) korrekt festgesetzt. Verwehrt bleibt den Eltern verstorbener Kinder eine Entschädigung für entgangene finanzielle Unterstützung im Alter.
Nach dem Unglück vom Juli 2002 hatte sich das Flugsicherungsunternehmen Skyguide mit den Angehörigen von 40 der 71 Opfer gütlich über die Abgeltung für ihren seelischen Schmerz und den Schadenersatz einigen können. Die Hinterbliebenen der restlichen 31 Opfer akzeptierten die angebotenen Beträge nicht.
In diesen Fällen legte Skyguide 2006 und 2008 die Genugtuung und den Schadenersatz in Staatshaftungsverfahren formell fest. Dagegen gelangten 121 Personen ans Bundesverwaltungsgericht, das die Beschwerden bis auf drei Ausnahmen nun abgewiesen hat. Die Entscheide können noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Skyguide hatte zu den Beträgen bisher geschwiegen. Wie aus den aktuellen Urteilen hervorgeht, wurde den Eltern verstorbener Kinder 30’000 bis 36’000 Franken Genugtuung gewährt, Geschwistern 7000 und Grosseltern 5000 Franken. Total wurden im Staatshaftungsverfahren 2,3 Millionen Franken Genugtuung zugesprochen.
Laut den Richtern in Bern hat Skyguide die Haftung zu Recht anerkannt. Die Genugtuungsbeträge seien korrekt festgesetzt worden und würden dem entsprechen, was Schweizer Gerichte in ähnlichen Fällen gewähren würden. Gewisse Differenzierungen seien zulässig, etwa wenn es sich beim Opfer um ein Einzelkind gehandelt habe.

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