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Carl Hirschmann zu 33 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

(Keystone-SDA) Das Luxusleben von Carl Hirschmann könnte bald zu Ende sein. Das Zürcher Bezirksgericht hat den 31-Jährigen am Freitag zu 33 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Davon muss er 14 Monate absitzen, die restlichen 19 Monate sind mit einer Probezeit von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

Das Abstreiten und Leugnen der Vorwürfe war offensichtlich die falsche Taktik: Das Gericht fand die Aussagen der missbrauchten und verprügelten Frauen plausibel und verurteilte Hirschmann wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher Nötigung und Körperverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe.

Hirschmann habe seine körperliche Überlegenheit ausgenutzt, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. «Wenn Sie etwas nicht bekommen, verfolgen Sie rücksichtslos Ihr Ziel», sagte er zum Verurteilten. Dabei dürfe er aber nie vergessen, dass «ein Nein ein Nein ist». Dieses Verhalten sei inakzeptabel.

Besonders übel nahm ihm das Gericht die Aussage, dass man eine Frau gar nicht zum Oralsex zwingen könne, weil sie ja «einfach den Mund zuhalten kann». Das sei, wie wenn man Vergewaltigungen für unmöglich halte, weil Frauen ja die Beine zusammenhalten könnten, sagte der Richter.

Strafmildernd wirkte sich sein Geständnis aus, dass er mit einer 15-Jährigen geschlafen habe. Auch strafmildernd war das erlittene Leid, weil er wegen der Ausreisesperre nicht bei seinem krebskranken Vater sein konnte, der im Juli 2010 starb. Straferhöhend wirkte sich hingegen seine Vorstrafe wegen schwerer Verkehrsdelikte aus.

Flucht ins Ausland kostet fünf Millionen Franken

Den drei Frauen muss Hirschmann je rund 40’000 Franken Entschädigung für die Anwaltskosten zahlen. Dazu kommen Schadenersatzzahlungen, allerdings in deutlich geringerer Höhe als von den Frauen gefordert.

Begleichen muss er zudem eine Busse von 4000 Franken, die den Erben eines dreistelligen Millionenvermögens aber nicht schmerzen dürfte. Schmerzhaft teuer könnte es für ihn aber werden, wenn er sich ins Ausland absetzt – was das Gericht befürchtet. Die Fluchtgefahr bestehe, weil Hirschmann keinen festen Wohnsitz in der Schweiz habe und zudem französisch-schweizerischer Doppelbürger sei, sagte der Richter.

Um einen zweiten Fall Roman Polanski mit jahrenlangem juristischen Hin- und Her zu verhindern, verlangte das Gericht vier Millionen Franken zusätzliche Fluchtkaution. Eine Million musste Hirschmann bereits vor geraumer Zeit hinterlegen. Flieht Hirschmann ins Ausland, um sich vor dem Gefängnis zu drücken, fliessen fünf Millionen in die Staatskasse.

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