CH/Atomenergie: Keine Verletzung der Meldepflicht durch AKW Gösgen
Bern (awp/sda) – Das Bundesamt für Energie (BFE) eröffnet gegen das Kernkraftwerk Gösgen kein Strafverfahren wegen Verletzung der Meldepflicht. Es liege keine Übertretung vor, teilte das BFE am Freitag mit.
Am 21. April 2010 hatte das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI beim BFE eine Strafanzeige wegen Verletzung der Meldepflicht eingereicht. Das ENSI machte geltend, dass es im AKW Gösgen am 24. Juni 2008 zum gleichartigen Ausfall aller vier 48 V-Gleichrichter des Notstandsystems gekommen sei.
Dieser Vorfall hätte dem ENSI gemäss der bis Ende 2008 geltenden Bestimmungen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden müssen. Die Meldung sei aber erst rund acht Monate später, am 3. März 2009 erfolgt.
Nach eingehender Vorabklärung des Sachverhalts hat das BFE entschieden, keine Strafuntersuchung zu eröffnen. Seinen Nichteröffnungsbeschluss begründet das BFE damit, dass die objektiven Tatbestandsmerkmale nicht nachgewiesen werden können.
Insbesondere könne nicht festgestellt werden, ob und wann von welchen Mitarbeitenden des AKW Gösgen ein meldepflichtiges Ereignis hätte angenommen werden müssen. Es liege daher keine Übertretung vor.