CH/Frankenstärke führt zu mehr Meldungseingängen bei der Weko
Bern (awp/sda) – Die Preisunterschiede durch die Frankenstärke haben bei der Wettbewerbskommission (Weko) zu mehr Meldungseingängen geführt. Alleine seit Mitte Juli waren es rund 270. «Das sind deutlich mehr als in früheren Jahren», sagte Weko-Direktor Rafael Corazza am Donnerstag vor den Medien in Bern.
Konkrete Vergleichszahlen nannte er nicht. Um Hand zu bieten hat die Weko Anfang August ein Meldeformular auf dem Internet veröffentlicht, das rege genutzt wurde. Mit 84 Prozent kamen die meisten Meldungen von Konsumenten und betreffen Preisdifferenzen in der Schweiz zum Ausland. «Die Unternehmen helfen sich oft selber», begründete Rafael Corazza am Pressegespräch weiter. So verhandeln Firmen mit Lieferanten oder lassen Generalimporteure aus.
Neue Untersuchungen, die aus den nun eingegangenen Meldungen resultieren, nannte die Behördenvertreter wegen der laufenden Verfahren nicht. Viele der Anliegen betreffen Zeitschriften, Kosmetik- und Pflegeprodukte, Reisen und Freizeitangebote.
Fast die Hälfte (47 Prozent) sind bereits beantwortet, 17 an den Preisüberwacher weitergeleitet und 36 Prozent werden weiterverfolgt. Das Sekretariat beabsichtigte in den nächsten Wochen die Eröffnung von rund 10 Verfahren (ein Verfahren bei mehreren identischen Meldungen). Intern wurde eine Taskforce «Frankenstärke» gegründet, die mit vier Stellen besetzt ist.
Corazza erläuterte vor den Medien ihre Möglichkeiten, aber auch die Grenzen des Einflusses. So sei sie keine eigentliche Preisinstanz, die reine Preisdifferenzen verbieten könne. Hingegen wird sie aktiv bei horizontalen und vertikalen Absprachen sowie Marktabschottung respektive Gebietsschutz, wenn zum Beispiel ein ausländischer Hersteller Parallelimporte an Schweizer Händler und Konsumenten verbietet.
Die Weko hatte bereits im Sommer in Medienberichten die Konsumenten aufgefordert, sich für tiefere Preise in der Schweiz einzusetzen. Sie begrüsst daher auch die vom Bundesrat angeregte Verschärfung im Kartellgesetz. Allerdings hätte die sich noch in der Vernehmlassung befindenden Gesetzesrevision keine Auswirkungen auf die Art der Untersuchungen. Doch würde das Verfahren um einige Teilschritte reduziert. «Das wäre vernünftig und nützlich», so Corazza.
cf