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CH/Gebäudeversicherung Bern: Grosser Rat streicht geplante Nebentätigkeiten

Bern (awp/sda) – Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) soll zwar neue Dienstleistungen anbieten dürfen, aber nicht zu viele. Der Grosse Rat hat in der ersten Lesung des entsprechenden Gesetzes zwei von fünf geplanten Nebentätigkeiten für die GVB gestrichen.
Am Anfang stand die Idee, der Monopolistin für Gebäudeversicherungen neue Geschäftsfelder und Einnahmequellen zu eröffnen. Die GVB soll effizienter werden und die Verluste aus dem Versicherungsgeschäft verringern.
Das Problem: Die Schäden aus Unwetter, Hochwasser oder Hagelzügen sind in den letzten Jahren gestiegen und verursachen der GVB hohe Kosten. Da Schäden durch Naturgewalten nicht voraussehbar sind, muss die GVB oft in kurzer Zeit viel Personal aufbieten.
Das neue Gesetz sollte es deshalb der GVB ermöglichen, ihr System in ruhigeren Zeiten besser zu nutzen, wie Regierungsrat Andreas Rickenbacher (SP) am Montag vor dem Kantonsparlament sagte. Das bisherige Gesetz gelte seit 40 Jahren und sei nicht mehr zeitgemäss.
Doch nicht alle vorgesehenen Nebentätigkeiten für die GVB stiessen auf Zustimmung. So hätte es das Gesetz vorgesehen, dass die GVB Vermögensverwaltung anbieten dürfte. Das lehnte der Grosse Rat mit 78 zu 67 Stimmen ab.
Eine knappe Mehrheit sprach sich auch dagegen aus, dass die GVB Dienstleistungen für Infrastrukturen an Dritte anbieten darf. Darunter fällt beispielsweise die Führung der Buchhaltung von Partnern.
Vorbehalte gab es namentlich von bürgerlicher Seite. Die Sprecher der FDP- und SVP-Fraktionen gaben zu bedenken, dass die Gebäudeversicherung Bern ihr Risiko nicht verteilt, sondern ganz im Gegenteil sogar erhöht, wenn sie sich in die Vermögensverwaltung wagt.
Kritisiert wurde auch eine versteckte Erweiterung des Monopols. Im Kanton Bern müssen alle Eigentümer ihre Gebäude bei der GVB versichern. Wenn die GVB nun neue Dienstleistungen anböte, sei sie gegenüber den privaten Konkurrenten im Vorteil, kritisierten die Bürgerlichen. Auch der Verdacht auf Quersubventionierung wurde laut.
Die SVP hätte denn am liebsten gleich alle fünf Nebentätigkeiten aus dem Gesetz gestrichen. Doch das Kantonsparlament segnete die anderen Punkte ab. Demnach dürfte die GVB Schadensabwicklungen für Dritte, Beratungen in der Schadenprävention und Schätzungen von Gebäuden anbieten.
Will die Gebäudeversicherung Bern neue Dienstleistungen anbieten, muss sie dies über Tochtergesellschaften tun. Anders sieht es aus bei den Zusatzversicherungen, die sie gemäss dem neuen Gesetz, selbst anbieten dürfte.
In diesem Zusammenhang gab ein Punkt besonders zu reden: Die geplante Wasserschaden-Versicherung. Uneins war man sich im Grossen Rat darüber, ob die GVB hierfür nicht auch eine eigene Tochter gründen müsste.
Bisher übernahm die GVB aus Kulanzgründen auch die Kosten für Wasserschäden, die nicht mit Naturereignissen zu tun hatten, wie Volkswirtschaftsdirektor Rickenbacher betonte. Hier habe eine Versicherungslücke bestanden.
Das Kantonsparlament wies die entsprechenden Bestimmung jedoch zurück. Die zuständige Kommission soll für die zweite Lesung aufzeigen, ob für ein wettbewerbsgerechtes Angebot einer zusätzlichen Gebäudewasserversicherung die Schaffung einer eigentsändigen Gesellschaft nötig ist.
mk

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