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CH/Viel diskutierter Visakodex im Schengenraum gilt nach Ostern

Brüssel (awp/sda) – Ab dem 5. April gilt für den Schengenraum der neue Visakodex. Für Gesprächstoff sorgte er in der EU und der Schweiz vorab wegen des Visa-Streitfalls mit Libyen. Dabei entstand der neue Kodex unabhängig davon und aus ganz anderen Gründen.
Der Kodex wurde im Juni 2009 vom EU-Ministerrat und dem EU-Parlament verabschiedet. Damit werden die Schengen-Visa-Regelungen künftig in einem Rechtstext zusammengefasst.
Für EU-Innekommissarin Cecilia Malmström heisst dies: “Ab dem 5. April gelten im Schengenraum klarere, transparentere und gerechtere Bedingungen für die Erteilung von Visa an Drittstaatsangehörige”. Bisher waren die Bestimmungen in verschiedenen Rechtsquellen festgehalten worden.
Die Schweiz setzt den Kodex, der teilweise Änderungen in der Gesetzgebung zur Folge hatte, ebenfalls ab dem 5. April um. “In erster Linie handelt es sich um Änderungen bei den Verfahrensaspekten und einige wenige Neuerungen”, erklärt Jonas Montani, Sprecher des Bundesamtes für Migration (BFM), gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Gewisse Visakategorien wurden aufgehoben, mehrere Personenkategorien von den Visagebühren befreit und zum Beispiel ein Zeitrahmen für die Verfahrensdauer vorgeschrieben. So muss mit Visaantragsstellern innerhalb von zwei Wochen ein Termin vereinbart werden.
Weiter dürfen die Schengenländer nicht länger als 15 Kalendertage benötigen, um über einen Visaantrag zu entscheiden, wie ein Experte der EU-Kommission am Dienstag in Brüssel festhielt. Somit werde das Visaverfahren kundenfreundlicher.
Dieser Dienst am Kunden stecke auch in den Visa mit “langer Gültigkeit”. Die erhalten jene Personen, die häufig in den Schengenraum reisen müssen, zum Beispiel geschäftlich. Das Visum erlaubt ihnen dann die mehrmalige Einreise.
Die Neuerung, die im Vorfeld des 5. Aprils am meisten zu Diskussionen Anlass gab, betrifft die “territorial begrenzten” Visa. Wenn die betroffenen Länder zustimmen, kann so ein nationales Visum auf mehrere Schengenstaaten ausgedehnt werden.
Bereits bisher war es möglich, jemandem ein nationales Visum auszustellen, der als “unerwünschte Person” im Schengeninformationssystem (SIS) eingegeben war und damit kein Schengenvisum erhielt. Neu sei, so der EU-Experte, dass das Visum auf mehrere Staaten ausgedehnt werden könne.
Hintergrund war ein praktisches Problem: Wenn jemand in diesem Fall bisher ein nationales Visum erhielt, aber nur über ein weiteres Schengenland einreisen konnte, war das Visum nutzlos. Mit der Neuerung werde das Problem gelöst und die Gültigkeit des Visums könne sich auf “zwei oder mehr” Länder erstrecken. Das gelte aber nur in “Ausnahmefällen”, so der Experte.
Mit diesen territorial begrenzten Visa wollten Italien und Malta die “schwarze Liste” der Schweiz mit den im Schengenraum “unerwünschten Libyern” umgehen. Das wiederum war der EU-Kommission ein Dorn im Auge. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström warnte vor Initiativen, welche die Kohärenz des Schengenraums gefährdeten.
Nun strich aber die Schweiz letzten Donnerstag die Namen der über 150 Libyer aus dem Schengeninformationssystem und Libyen hob am Wochenende seinerseits die Einreiseverbote und Visabeschränkungen für EU-Bürger auf. Malmström zeigte sich anfangs Woche zufrieden mit den Aktionen beider Länder und muss vorläufig nicht um die Solidarität im Schengenraum fürchten.

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