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Covid-Massnahme: Staatshaftungs-Klage von Fitnesszentrum abgewiesen

Keine Chance für Staatshaftungs-Klage vor dem Bundesgericht. (Archivbild) KEYSTONE/LAURENT GILLIERON sda-ats

(Keystone-SDA) Das Bundesgericht hat die Staatshaftungs-Klage eines Fitnesszentrum gegen die Eidgenossenschaft abgewiesen. Das Zentrum im Kanton Bern klagte, weil der Bundesrat im Dezember 2020 im Rahmen der Corona-Massnahmen erneut die Betriebs-Schliessung verhängte.

Claude Ammann, Mediensprecher des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter-Verbandes, bestätigt und bedauert den Entscheid. Die Branche habe mit der Klage versucht Gerechtigkeit zu erlangen, da die verschiedenen Branchen während der Corona-Zeit unterschiedlich behandelt worden seien.

Das beschwerdeführende Fitnesszentrum machte vor Bundesgericht geltend, dass sich das Geschäftsergebnis aufgrund der verordneten Schliessung für das Jahr 2020 verschlechtert habe. Es klagte deshalb auf Schadenersatz von rund 260’000 Franken, wie Radio SRF am Donnerstag berichtete.

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