Das Wählen wird in Luzern übersichtlicher
Die Luzerner Stimmberechtigten müssen sich bei den Mehrheitswahlen nicht mehr mit dicken Listenheften herumschlagen. Der Kantonsrat hat entschieden, dass künftig nur noch ein Wahlzettel mit allen Kandidatinnen und Kandidaten ausgegeben wird.
(Keystone-SDA) Die Revision des Stimmrechtsgesetzes, über die der Kantonsrat am Montag in zweiter Lesung beriet, war unbestritten. Sie passierte mit 105 zu 1 Stimmen.
Eine kurze Debatte gab es in der zweiten Lesung zu einem Antrag von Roman Bolliger (Grüne) zu den Stimmrechtsbeschwerden. Bolliger befürchtete, dass künftig zu oft die Kosten auf diejenigen, welche die Beschwerde einreichen, überwälzt werden. Regierungsrätin Ylfete Fanaj (SP) sicherte in dieser Frage «Augenmass» zu, worauf der Antrag mit 101 zu 8 Stimmen abgelehnt wurde.
Wohnadresse wird nicht genannt
Ein weiterer Punkt, der in der zweiten Lesung auf Antrag von Bolliger diskutiert wurde, war die Frage, welche persönlichen Angaben Vertreter eines Initiativkomitees auf den Unterschriftbögen machen müssen. Bolliger machte sich dafür stark, dass wahlweise die Wohnadresse oder der Wohnort plus Geburtsjahr genannt werden kann. Der Rat sprach sich aber gegen die Nennung der Wohnadresse aus.
Die wichtige Änderung des Gesetzes betrifft die Majorzwahlen. Bei den Regierungs-, den Gemeinderats- und den Ständeratswahlen werden die Stimmberechtigten neu nur noch einen Wahlzettel erhalten. Auf diesem sind alle Personen, die kandidieren, aufgeführt. Die Person, die gewählt werden soll, wird angekreuzt.
Bislang erhielten die Stimmberechtigten jeweils ein oft umfangreiches Listenheft. So gab es bei den letzten Regierungsratswahlen 23 Wahllisten.
Bei Abstimmungen sollen zudem weniger umfangreiche Unterlagen per Post verschickt werden, wenn die wichtigsten Informationen in den Abstimmungserläuterungen stehen und alle Dokumente online oder bei der Gemeinde verfügbar sind.