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Chinas Botschafter angeklagt

In China stehen sieben Jahre Strafe auf den Besitz der tibetischen Fahne - Symbol für ein freies Tibet. In China stehen sieben Jahre Strafe auf den Besitz der tibetischen Fahne - Symbol für ein freies Tibet.

Die Aktion für das Selbstbestimmungs-Recht aller Völker hat den chinesischen Botschafter und den Geschäftsführer des chinesischen Fremdenverkehrs-Amts bei der Bezirksanwaltschaft Zürich wegen Rassen-Diskriminierung angezeigt.

Durch die Verbreitung «diffamierender und wahrheitswidriger Propaganda» über Tibet und dessen Volk bestehe der Verdacht, dass der Straftatbestand der Rassen-Diskriminierung gemäss Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt sei, wie die Organisation am Mittwoch (25.07.) mitteilte. Urs Broder, Sprecher der Bezirksanwaltschaft Zürich, bestätigte auf Anfrage den Eingang der Strafanzeige.

Gemäss Art. 261bis StGB wird mit Gefängnis oder Busse bestraft, wer öffentlich durch Wort, Schrift oder Bild eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse Ethnie oder Religion diskriminiert oder Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht.

Affront für Tibeter

Tibet wurde 1951, ein Jahr nach dem Einmarsch der chinesischen Truppen, in die Volksrepublik China eingegliedert. 1959 wurde ein Volksaufstand der Tibeter niedergeschlagen, Tausende flohen.

Auf der Internet-Homepage der Botschaft und in Werbebroschüren des Fremdenverkehrs-Amts würden diese Ereignisse und der Völkermord an den Tibetern «geleugnet, verharmlost und gerechtfertigt», heisst es in der Strafanzeige.

Es entstehe der Gesamteindruck, Tibet sei vor dem Einmarsch ein Land gewesen, in dem grosse Not, brutale Unterdrückung und extreme soziale Ungerechtigkeit herrschte. Dies stellt gemäss den Anzeige-Erstattern ein Affront für die rund 5’000 tibetischen Flüchtlinge in der Schweiz dar.

swissinfo und Agenturen

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