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Das elektronische Autogramm kommt

Künftig wird Herr Muster auch in der Schweiz etwa so unterzeichnen können. Keystone

Die elektronische Unterschrift soll in der Schweiz möglichst bald rechtskräftig werden. Dies forderten Wirtschaft und Parteien in der Vernehmlassung. Etwas langsamer wollen es die Kantone angehen. Sie befürchten Rechtsunsicherheit und administrativen Mehraufwand.

Noch gibt es sie nicht in der Schweiz, die elektronische Unterschrift. Das Gesetz dazu fehlt noch, um sie der eigenhändigen gleich zu setzten. Das geplante Gesetz in der Schweiz sieht vor, dass die elektronische Unterschrift gültig ist, sofern sie auf dem Zertifikat einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungs-Diensten beruht.

Demnach sollen künftig alle Verträge, für die das Gesetz die schriftliche Form verlangt, auch elektronisch abgeschlossen werden können.

Abgeschlossen ist nun die Umfrage bei interessierten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gruppen, das sogenannte Vernehmlassungs-Verfahren.

Wirtschaft drängt

Die Schweiz dürfe nicht weiter in Rückstand gegenüber Konkurrenzländern geraten, sagen vor allem die Wirtschafts-Verbände und wollen vorwärts machen. «Es soll seitens des Bundes alles unternommen werden, damit die Vorlage möglichst rasch in Kraft gesetzt werden kann», heisst es hier.

Die Hauptkritik von wirtschaftlicher Seite betrifft die ungenügende EU-Kompatibilität des Entwurfs. Es fehle an klaren Regeln zur Anerkennung von Signaturen im internationalen Kontext, schreibt etwa der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO).

Ja bei den Parteien – Skepsis bei den Kantonen

Bei den politischen Parteien stiess der Vorschlag auf Zustimmung. Zurückhaltender, wie immer bei «zentralen» Bundeslösungen, äussern sich die Kantone. Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft zwar eine Grundlage für das E-Government.

Konkret sieht er den elektronischen Verkehr allerdings erst für das Grundbuch und das Handelsregister vor. Gerade diese Möglichkeit bereitet den Kantonen Sorge. Sie müssten die Handelsregister- und Grundbuchbelege, welche auf unbeschränkte Zeit einsehbar sein müssen, elektronisch archivieren. Dies habe zur Folge, dass zwei parallele Belegsysteme geführt werden müssten,
schreibt beispielsweise der Kanton Solothurn.

Auch zur Sicherheit der technischen Mittel und zur Rechtssicherheit äusserten sich einzelne Kantone skeptisch.

swissinfo und Agenturen

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