Ständerat für «Teenager-Knast»
Der Ständerat hat am Dienstag (28.11.) einstimmig ein neues Jugendstrafrecht befürwortet. Jugendliche ab 16 Jahren können für schwere Straftaten wie Vergewaltigung und Mord künftig bis zu vier Jahren in einen "Teenager-Knast" gesteckt werden.
Gemäss der kleinen Kammer des Parlament soll das neue Schweizer Jugendstrafrecht von demjenigen der Erwachsenen getrennt und in einem eigenen Bundesgesetz geregelt werden. Das Gesetz setzt die Strafmündigkeit von bisher sieben auf zehn Jahre hinauf. Erziehung und soziale Integration sollen bei Jugendlichen auch weiterhin vor der Strafe kommen.
Die schweren Straftaten
Jugendliche sollen aber ab 16 Jahren für schwere Straftaten wie Vergewaltigung und Mord bis zu vier Jahre Freiheitsentzug erhalten. In der Haft sollen sie in einer besonderen Abteilung der Haftanstalt und getrennt von den Erwachsenen Gefangenen untergebracht werden. Auch sollen sie in «geeigneter Weise» betreut werden.
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht soll die Einstellung des Strafverfahrens möglich sein. Dann, wenn sich Opfer und Täter in ein Mediations-Verfahren eine Einigung erzielen.
swissinfo und Agenturen
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