Die wichtigsten GPK-Kritikpunkte am Basler Bauinspektorat
Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK) rügt die Basler Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI). Die wichtigsten Punkte zu ihrem am Dienstag veröffentlichten Sonderbericht.
(Keystone-SDA) WESHALB EIN SPEZIALBERICHT NUR ÜBER DAS BGI?
Bei der GPK gingen zahlreiche Klagen von Kundinnen und Kunden wie auch von Mitarbeitenden ein. Auch bei der Ombudsstelle nehmen die externen und internen Beschwerden seit 2021 zu. Daher entschied sich die GPK sich für einen Spezialbericht. Dieser widmet sich nur den Baubewilligungen, jedoch nicht dem Gastgewerbeinspektorat und der Baukontrolle. Die GPK beschäftigte sich an 27 Sitzungen und acht Hearings mit dem BGI.
WAS STELLTE DIE GPK FEST?
Die GPK kritisiert in ihrem einstimmig verabschiedeten Bericht eine ganze Reihe von Missständen. Die zentralen Probleme der BGI sind übermässig lange und unberechenbare Verfahren bei Baugesuchen, eine mangelnde Kundenorientierung und die ungenügende Wahrnehmung der gesetzlichen Rolle als koordinierende Leitbehörde. Dies führe zu Frustration, Verzögerungen und Mehrkosten für Architekten und Bauherrschaften.
Hinzu kommen laut der GPK gravierende interne Probleme wie eine sehr hohe Personalfluktuation, ein beschädigtes Vertrauen in die Führung und ein von Mitarbeitenden als «toxisch» beschriebenes Arbeitsklima.
Die Kommission kam in ihrer Untersuchung zum Schluss, dass es im Baubewilligungsverfahren an Kommunikation, Koordination und Kontrolle fehle. Das BGI nehme seine Rolle als Leitbehörde und seine Koordinationsaufgaben nur ungenügend wahr, sagte GPK-Präsident Tim Cuénod (SP) am Dienstag vor den Medien.
Die GPK stellte auch fest, dass zu viele Zwischenberichte die Verfahren unnötig verlängerten. Bei jedem Erlass eines Zwischenberichts beginnt die Dreimonatsfrist wieder neu zu laufen, was die Bauprojekte verzögert. «Es wird recht stark getrickst mit den Zwischenberichten», sagte Cuénod.
WELCHE ÄRGERNISSE MACHEN DER KUNDSCHAFT ZU SCHAFFEN?
Die Hauptkritik der GPK richtet sich vor allem an Strukturen, welche die Bauprojekte unnötig in die Länge ziehen. Die Bearbeitung von 83,3 Prozent der Gesuche dauert länger als die gesetzlichen drei Monate. Die Zahl der abgeschlossenen Baugesuche ist seit 2022 um fast ein Drittel gesunken, wie es im Bericht heisst. Trotz erhöhtem Personalbestand hat das BGI in absoluten Zahlen weniger Gesuche erledigt.
Generell stellt die GPK bei der Behörde eine «Tendenz zum überspitztem Formalismus» anstelle einer praxistauglichen Rechtsanwendung fest. Für Architektinnen und die Bauherrschaft bedeutet dies vor allem Unberechenbarkeit und Mehraufwand. Anstatt pragmatische Lösungen zu suchen und den Ermessensspielraum zu nutzen, werden laut Bericht selbst kleinste, einfach zu behebende Fehler in Baugesuchen mit formellen Zwischenberichten gerügt. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen, sondern startet die gesetzliche Bearbeitungsfrist von drei Monaten jeweils neu.
Zudem koordiniert das BGI die Auflagen der zahlreichen involvierten Fachstellen gemäss GPK nicht. Widersprüchliche Forderungen verschiedener Ämter würden oft unbesehen an die Gesuchstellenden weitergeleitet, die diese Konflikte dann selbst lösen müssen. Die Abschaffung der früheren Gebietszuständigkeit wird ebenfalls stark kritisiert, da dadurch ortsspezifisches Wissen und feste Ansprechpersonen verloren gingen.
MIT WELCHEN PROBLEMEN KÄMPFEN DIE MITARBEITENDEN?
Die GPK hat Hearings mit Mitarbeitenden durchgeführt, die ein alarmierendes Bild zeichnen. Das Vertrauen von Teilen der Belegschaft in die Führung des BGI sei beschädigt, heisst es im Bericht. Cuénod betonte, dass der GPK kein repräsentatives Stimmungsbild vorliege und die Kommission nicht mit allen habe sprechen können. «Es wirkt aber erschütternd auf uns, was uns Mitarbeitende geschildert haben.»
Mitarbeitende beschrieben eine «angstgeprägte» Kommunikationskultur, in der Kritik unerwünscht sei und zu Ausgrenzung führe. Es wurde von Ungleichbehandlung und einem Arbeitsumfeld berichtet, das zu psychischer Überlastung, Krankheitsausfällen und Kündigungen geführt habe. Cuénod sprach von Mobbing und physischer Gewalt. Auch sei es erschütternd, dass die Mitarbeitenden kaum Kontakt hätten mit der Amtsleitung.
Ein Schlüsseldokument ist ein «Manifest» von sieben Bauinspektorinnen und -inspektoren vom Juni 2022, in dem sie ihre Unzufriedenheit direkt bei der Amtsleitung deponierten. Die hohe Personalfluktuation, insbesondere in den Jahren 2021 bis 2024, führte gemäss GPK zu einem erheblichen Verlust von Fachwissen und beeinträchtigte die Leistungsfähigkeit des Amtes.
Auf die Frage, ob im BGI personelle Massnahme nötig seien, meinte Cuénod: Die GPK habe sich die Frage schon gestellt, ob die bestehende Amtsleiterin überhaupt geeignet sei, letztlich sei dies aber nicht ihre Kompetenz. Die GPK halte aber deutlich fest, dass sie Zweifel an der Führungskompetenz habe.
WAS FORDERT DIE GPK NUN, UM DIE SITUATION ZU VERBESSERN?
«Es muss ich in diesem Amt definitiv einiges ändern», sagte Cuénod. Die GPK formuliert 13 konkrete Empfehlungen. Zu den wichtigsten gehören:
– Das BGI muss seine gesetzliche Pflicht als Leitbehörde wahrnehmen, die involvierten Fachinstanzen koordinieren und Widersprüche in deren Auflagen verbindlich klären.
– Die Führungskompetenz der Leitungsebene sowie die Organisation und die internen Abläufe sollen durch eine unabhängige, externe Organisation analysiert und die Erkenntnisse zeitnah umgesetzt werden.
– Die Praxis muss geändert werden, wonach die Bearbeitungsfrist nach einer Beanstandung neu zu laufen beginnt; sie soll stattdessen nur unterbrochen werden.
– Die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden muss sichergestellt werden.
UND WAS MEINT DAS BAU- UND VERKEHRSDEPARTEMENT UNTER REGIERUNGSRÄTIN ESTHER KELLER (GLP) DAZU?
Das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) bezeichnet die Arbeit der GPK als sorgfältig und umfassend. Das Departement stellte jedoch fest, dass sich die Feststellungen und Empfehlungen der GPK teilweise auf Fälle und Zustände beziehen, die Jahre zurückliegen würden. Zahlreiche der angesprochenen Punkte befinden sich bereits in Bearbeitung oder wurden gemäss BVD umgesetzt. Zudem untersuche eine externe Organisationsentwicklerin personelle und strukturelle Massnahmen für das BGI.
Das BVD habe sich mit der Kritik auseinandersetzt und man könne dem Departement keine völlige Untätigkeit vorwerfen, meinte Cuénod zur Stellungnahme. Ergebnisse, die auf deutliche Verbesserungen hinweisen, gebe es aber noch zu wenig.