Digitalisierung im Kanton Luzern ist reif für die Volksabstimmung
Die Luzerner Stimmberechtigten können an der Urne die Digitalisierung der Kantonsverwaltung einfordern. Sie haben dabei die Wahl zwischen einer Volksinitiative, welche einen Verfassungsartikel zur Digitalisierung fordert, und einem Gesetz zum E-Government.
(Keystone-SDA) Der Kantonsrat hat die beiden Vorlagen am Montag in zweiter Lesung beraten. Die Volksinitiative «Digitalisierung jetzt» der Jungfreisinnigen empfiehlt er den Stimmberechtigten mit 106 zu 4 Stimmen zur Ablehnung. Das neue E-Government-Gesetz hiess er als Gegenvorschlag mit 109 zu 0 Stimmen gut.
Die Volksinitiative der FDP-Jungpartei verlangt, dass der Grundsatz «digital first» in der Kantonsverfassung verankert wird. Kanton und Gemeinden sollen ihre Dienstleistungen wann immer möglich digital anbieten.
Dieser Grundsatz wurde vom Regierungs- und Kantonsrat geteilt. In der Verfassung sei er aber am falschen Ort. Auf Gesetzesstufe lasse sich der geforderte Grundsatz flexibler gestalten.
Das neue E-Government-Gesetz soll die rechtliche Grundlage für zentrale digitale Angebote schaffen. Dazu zählen ein Online-Schalter, ein Login-System und ein elektronischer Briefkasten für die Mitteilungen der Verwaltung.
Die Luzerner Stimmberechtigten entscheiden in einer Doppelabstimmung an der Urne über die Initiative und den Gegenvorschlag. Wird der Gegenvorschlag angenommen, kann der Kanton ihn rasch umsetzen, da die Basisdienste bereits im Rahmen einer Pilotphase laufen.