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Ehepaar steht erneut wegen Menschenhandels vor Zürcher Obergericht

Keystone-SDA

Wie ein Ehepaar vor zehn Jahren eine Hausangestellten in eine Ausbeutungssituation gebracht hat, stufte das Bundesgericht als Menschenhandel ein. Am Donnerstag muss sich deshalb das Obergericht nochmals mit dem Fall befassen. Das Urteil soll am Mittag eröffnet werden.

(Keystone-SDA) Das Zürcher Obergericht war 2023 zu Freisprüchen bezüglich Menschenhandels gekommen. Nach dem Urteil des Bundesgerichts ging es nun jedoch nicht mehr darum, ob die Beschuldigten des Menschenhandels schuldig seien – ein Schuldspruch war zwingend. Bei weiteren Delikten wie Wucher, Drohung, beim Mann auch sexuelle Nötigung, hatte das Obergericht schon 2023 Schuldsprüche ausgesprochen.

Damit ging es um das Strafmass. Die Staatsanwältin blieb bei ihren Anträgen. Sie forderte für den Mann 45 Monate Freiheitsentzug unbedingt. Für die Frau verlangte sie eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Für beide forderte sie zudem unbedingte Geldstrafen von je 180 Tagessätzen zu 30 Franken.

Der Verteidiger des Mannes plädierte für teilbedingte 27 Monate. Dabei solle der zu vollziehende Teil nicht mehr als 12 Monate betragen. Nur so sei ein Vollzug in Halbgefangenschaft oder per elektronischer Fussfessel möglich und der Mann würde nicht aus seinem Beruf gerissen. Der Verteidiger der Frau beantragte 18 Monate teilbedingt und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken.

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