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BAZL genehmigt Südanflüge

Ab dem 10. Juli wird es für den Flughafen Zürich Kloten eng. Keystone

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das Gesuch von Unique gutgeheissen und genehmigt Südanflüge auf den Flughafen Zürich.

Betrieblich werden Südanflüge allerdings erst ab Herbst 2003 möglich sein, jeweils nicht vor 6 Uhr morgens.

Bis im Herbst müssten die Luftraumstruktur angepasst und die Skyguide-Leute geschult werden, wie BAZL-Sprecher Daniel Göring am Dienstag am Flughafen Zürich-Kloten vor den Medien sagte.

Damit sind Südanflüge nach der Verschärfung der einseitigen Verordnung Deutschlands am 10. Juli nicht sofort möglich.

Das BAZL hat zudem verfügt, dass Südanflüge nicht vor 6 Uhr morgens stattfinden dürfen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung habe ergeben, dass durch solche Frühankünfte unverhältnismässig grosse Gebiete über dem Immissionsgrenzwert belastet würden. Ab Oktober 2003 gilt diese Einschränkung auch für Ost-Anflüge auf Piste 28.

Gleichzeit hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Plangenehmigung für den Bau eines Instrumenten-Landesystems (ILS) auf Piste 34 erteilt.

Schwierige Übergangsphase

Der Entscheid des BAZL schafft nun Klarheit. Die Anwohner im Süden des Flughafens hatten befürchtet, dass Südanflüge vorzeitig eingeführt werden könnten, um Deutschland dazu zu bewegen, das auf den 10. Juli angekündigte verschärfte Anflugsregime zu verschieben.

Ab diesem Datum müssen je nach Wetterlage täglich bis zu 30 Flugzeuge umgeleitet werden, weil sie den Flughafen Kloten nicht mehr über Süddeutschland anfliegen dürfen.

Für den Flughafen hat dies ernste Konsequenzen: Da am 10. Juli Nordanflüge nicht mehr und Südanflüge noch nicht möglich sind, droht in den Randstunden bei schlechtem Wetter ein Betriebsstillstand.

Politik der Schadensbegrenzung

Für die Schweizer Regierung geht es nun primär um Schadensbegrenzung. Eine Wiederbelebung des gescheiterten Staatsvertrages scheint jedoch ausgeschlossen, da die Zürcher Kantonsregierung, die Flughafenbetreiberin Unique sowie die Swiss weiterhin an ihrer ablehnenden Haltung festhalten. Daran konnte auch ein Gespräch mit Bundespräsident Pascal Couchepin nichts ändern

Laut Bundesrat Moritz Leuenberger kann sich die Schweiz auch nicht auf die bei der EU deponierte Klage verlassen. Die Gewährung einer aufschiebenden Wirkung der Klage wäre eine “höchst aussergewöhnliche Massnahme”, erklärte er gegenüber der “SonntagsZeitung”.

BAZL-Direktor André Auer bezeichnete die Genehmigung der Südanflüge als wichtiges Signal in den Verhandlungen mit Deutschland. Derzeit liefen auf allen Ebenen die Drähte heiss, um doch noch eine politische Lösung zu finden. Bereits in den nächsten Tagen werde es zu einem neuen Gespräch zwischen Bundesrat Leuenberger und dem deutschen Verkehrsminister Stolpe kommen.

swissinfo und Agenturen

Einseitige Verordnung:
Seit 14. April gilt über Süd-Deutschland:
Keine Anflüge mehr von 6 bis 7 Uhr und von 21 bis 22 Uhr.
Alle minimalen Flughöhen werden um 600 Meter erhöht.
Das Nachtflugverbot an Wochenenden zwischen 9 und 20 Uhr bleibt bestehen.
Ab 10. Juli sollen auch die Ausnahmeregelung während den Sperrzeiten eingeschränkt werden.

Beim Südanflug werden in den Randstunden dicht besiedelte Wohnquartiere überflogen. Die Lärmbelastung dürfte im Durchschnitt 83 Dezibel betragen mit Spitzenwerten bis zu 91 Dezibel.

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