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Bilaterale II: Schweiz will schnellen Abschluss

Kaspar Villigers Einsatz fürs Bankgeheimnis hat sich gelohnt. Keystone Archive

Die Übereinkunft der Schweiz mit der EU im Zinsbesteuerungs-Streit vereinfacht den Abschluss der zweiten Runde der bilateralen Verhandlungen, die gegenwärtig laufen.

Finanzminister Kaspar Villiger sieht aber noch keinen Grund für Euphorie.

“Mit unserer Bereitschaft zur Einführung des Steuerrückbehaltes leisten wir einen sehr wichtigen Beitrag zum Gelingen dieser EU-Zinsbesteuerungs-Richtlinie” sagte Bundesrat Villiger am Mittwochnachmittag vor den Medien.

Der Bundesrat habe mit Befriedigung von der Zustimmung des EU-Ministerrats bei der Zinsbesteuerung Kenntnis genommen. Die EU-Finanzminister hatten sich am Dienstag auf eine Zinsbesteuerung ausländischer Kapitalerträge geeinigt, die auch für die Schweiz gelten soll, ohne das Bankgeheimnis anzutasten.

Schweiz mit substanziellem Angebot an die EU

Die Einigung sei jedoch kein Anlass zu Euphorie, sagte Villiger. Schliesslich habe die Schweiz mit einem Steuerrückbehalt von bis zu 35% ein sehr substanzielles Angebot auf den Tisch gelegt.

Die Schweiz stelle damit sicher, dass die EU-Zinsenrichtlinie nicht über die Schweiz umgangen werden könne. Anderseits blieben die Schweizer Rechtsordnung und das Bankgeheimnis gewahrt.

Robert Waldburger vom EFD gibt aber gegenüber swissinfo zu bedenken: “Der Abschluss des Abkommens hängt von ähnlichen Abkommen der EU mit Ländern wie Liechtenstein, San Marino und Andorra ab.”

Die Schweizer Regierung erwarte nun, dass auch die Verhandlungen in den restlichen Dossiers der bilateralen Verhandlungen rasch abgeschlossen werden könnten.

Zwei Dossiers haben’s in sich

Zwei von insgesamt noch neun Dossiers sorgen aber für Kopfzerbrechen: Das Betrugsdossier und jenes über die Verträge von Schengen und Dublin. Die Schweiz versucht hier spezielle Regelungen für sich zu erlangen.

Beim Justiz- und Asyl-Abkommen von Schengen und Dublin möchte die Schweiz eine Übergangsfrist von zwei Jahren statt sechs Monaten wie die andern Nicht-EU-Länder die den Verträgen beitreten.

Die Schweiz will weiter den Artikel zur Rechtshilfe so interpretieren, dass er Fälle von Steuerhinterziehung ausschliesst.

Laut Villiger sollten aber Lösungen zu strittigen Punkten nun “rasch” gefunden werden. “Differenzen, die nicht von den Unterhändlern ausgeräumt werden können, müssen vielleicht auf politischer Ebene diskutiert werden”, signalisierte er Bereitschaft zu Verhandlungen auf höchster Ebene.

Villiger zeigt sich zuversichtlich, dass der Vertrag wie vorgesehen per 1. Januar 2005 wirksam werde. “Dieser Termin ist möglich, aber ehrgeizig.”

Referendum als Damokles-Schwert

Einige der strittigen Punkte – besonders im Asylbereich – könnten ein Referendum provozieren. Aber sogar dann bleibt für Villiger der Termin realistisch.

Der Finanzminister kündigte deshalb auch gleich an, dass er ein Referendum, wie es von Exponenten der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) in der Vergangenheit bereits angedroht worden war, mit Vehemenz bekämpfen werde.

swissinfo und Agenturen

Am Dienstag haben die EU-Finanzminister die Steuer-Harmonisierung für Erträge von EU-Bürgern im Ausland verabschiedet: Ab 2005 führen die EU-Staaten unter sich einen Informations-Austausch ein.

Belgien, Luxemburg und Österreich können die Besteuerung stattdessen mit einer Quellensteuer sichern, die bis 2011 stufenweise auf 35% angehoben werden soll.

Das soll auch für die Schweiz gelten. So ist ihr Bankgeheimnis nicht gefährdet.

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