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Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg

Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden haben das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet.

Luxemburg ist nach Dänemark der zweite Staat, mit dem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit erweiterter Amtshilfeklausel nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens unterzeichnet hat.

Um von der so genannten «grauen Liste», die vom OECD-Sekretariat für die G-20 erstellt wurde, gestrichen zu werden, müssen zwölf Abkommen mit dem OECD-Standard unterzeichnet sein.

Bisher hat die Schweiz mit dreizehn Staaten ein DBA mit erweiterter Amtshilfeklausel paraphiert. Neben den bereits unterzeichneten mit Dänemark und Luxemburg sind dies Norwegen, Frankreich, Mexiko, die USA, Japan, die Niederlande, Polen, Grossbritannien, Österreich, Finnland und Katar.

Für die Unterzeichnung der DBA mit Norwegen, Frankreich, Mexiko und Grossbritannien hat der Bundesrat grünes Licht erteilt. Die weiteren DBA werden dem Bundesrat demnächst zur Unterzeichnung vorgelegt.

Neu wird ausserdem die Dividendenaussschüttung zwischen der Schweiz und Luxemburg an eine Muttergesellschaft steuerbefreit, sofern diese zu 10% an der Tochtergesellschaft beteiligt ist. Zudem findet sich im revidierten DBA neu auch eine Schiedsgerichtsklausel.

swissinfo.ch und Agenturen

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