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Goldschatz und Nationalbankgewinne neu verteilt

Nationalbankgold: 2/3 an die AHV, 1/3 an die Kantone. Keystone

Die Zinsen, die der überschüssige Goldschatz der Nationalbank abwirft, sollen zu zwei Dritteln an die Altersvorsorge und zu einem Drittel an die Kantone gehen.

Der Reingewinn der Nationalbank soll künftig je zur Hälfte an AHV und Kantone ausgeschüttet werden. Dies hat der Nationalrat entschieden.

Der Nationalrat hat sich am Dienstag und Mittwoch mit der Vergangenheit und der Zukunft der Nationalbank befasst.

Mit 109 zu 77 Stimmen entschied er, dass die Zinsen auf den Erträgen aus dem Verkauf der 1300 Tonnen Gold, welche die Nationalbank für ihre Währungspolitik nicht mehr benötigt, zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zu Gute kommen.

Das Vermögen soll durch einen Fonds, der nicht der Schweizerischen Naitionalbank (SNB) untersteht, bewirtschaftet werden.

Bundesrat überstimmt

Die Verwendung der überschüssigen Goldreserven beschäftigt die Politik seit 1997. Am 22. September 2002 lehnten Volk und Stände sowohl die “Goldinitiative” der SVP (alles für die AHV) und den Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament (je ein Drittel für die AHV, die Kantone und die Stiftung Solidarität Schweiz) ab.

Der Nationalrat konnte aus einem Strauss von Vorschlägen auswählen, wie die jährlich rund 500 Millionen Franken aus dem Ertrag des 20 Milliarden schweren Goldschatzes verteilt werden sollen. In einer Abstimmungs-Kaskade setzte sich die Kommissions-Mehrheit gegen den Bundesrat durch.

SVP und SP überstimmt

Der Bundesrat beantragte, dass der Erlös des Goldschatzes in einen Fonds einfliesst, dessen Ausschüttungen zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Drittel an die Kantone gehen sollten. Nach 30 Jahren soll das Fondsvermögen im gleichen Verhältnis verteilt werden, sofern Volk und Stände nichts anderes entscheiden.

Verworfen wurde der Antrag der SVP, den Vermögensertrag ganz der AHV zuzuschanzen. Erfolglos waren aber auch Anträge der SP (je ein Drittel an Kantone, AHV und Bildung), der Grünen (alles für Familienzulagen) und Einzelanträge (Bundesanteil für Schuldentilgung oder alles für den sozialen Wohnungsbau).

In der letzten und entscheidenden Abstimmung lehnte der Nationalrat mit 114 zu 71 den freisinnigen Antrag ab, alle Erträge aus den Goldverkäufen zur Schuldentilgung von Bund und Kantonen zu verwenden. Die Goldschatz-Vorlage geht jetzt an den Ständerat.

Streit ums Erbe

Der Rat war sich einig: Frühere Generationen hätten ein Erbe angehäuft, das es jetzt gerecht zu verteilen gelte. Das sei eine einmalige Chance.

Im Vordergrund der Diskussion stand die Sicherung der AHV und die Erneuerung des Generationenvertrags zwischen Jung und Alt.

Verteilung Nationalbankgewinne: 50/50

Am Mittwoch konnte die grosse Kammer die Beratung der linken Volksinitiative “Nationalbankgewinne für die AHV” abschliessen. Mit 95 zu 69 Stimmen gab sie dem Gegenvorschlag der Wirtschaftskommission (WAK) den Vorzug, die künftig je die Hälfte des Reingewinns an die AHV und die Kantone bezahlen will.

Der Bund ginge dabei leer aus. Sollte dieser Entscheid vom Ständerat mitgetragen werden, hätte dies “fatale Auswirkungen” auf die Finanzen von Bund und Kantonen, warnte Finanzminister Hans-Rudolf Merz.

Es sei eine “Umverteilungs-Übung”, deren Einnahmen-Ausfälle Bund und Kantone mit Leistungsabbau oder Steuererhöhungen kompensieren müssten, so Merz.

Die Nationalbank betrachtet die vom Nationalrat beschlossene Bindung zwischen ihren Gewinnen und der AHV als problematisch und unerwünscht. Noch deutlicher kritisierte die Wirtschaft den Beschluss des Nationalrats.

swissinfo und Agenturen

1300 Tonnen Gold werden verkauft.
Einnahmen: ca. 20 Mrd. Fr.
Zinsen pro Jahr: ca. 500 Mio. Fr.
Nutzniesser der Zinsen: AHV: 2/3, Kantone 1/3.
Aufteilung Reingewinn Nationalbank (ca. 3 Mrd. Fr. pro Jahr): AHV: 1/2, Kantone 1/2.

Wegen der Aufhebung der Goldbindung des Frankens hält die Schweizerische Nationalbank (SNB) mehr Reserven als nötig.

1300 Tonnen Gold sollen aus der SNB ausgegliedert und für “öffentliche Zwecke” verwendet werden.

Der Nationalrat hat nun ein erstes Zeichen gesetzt: 2/3 der Erträge sollen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zu Gute kommen, 1/3 den Kantonen.

Ausserdem befand die Grosse Kammer über die Verteilung der Gewinne der Nationalbank: Diese sollen je hälftig an AHV und Kantone gehen.

Das Geschäft kommt nun in den Ständerat, die Kleine Kammer.

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