The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter
Top Stories
Schweiz verbunden
Podcast

Schwarze Liste: Zwei verbotene Gesellschaften

Schweizer Landeverbot für Flash Airlines. Die abgebildete Boeing 737 stürzte 2004 ins Rote Meer. Keystone

Nach Frankreich und Belgien anfangs Woche publiziert nun auch die Schweiz ihre Schwarze Liste. Zwei Fluggesellschaften haben in der Schweiz Flugverbot.

Die ägyptische Flash Airlines und die armenische Air Van Airlines figurieren auf dieser Liste, die laufend aktualisiert wird.

Die Schwarze Liste des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) enthält jene Gesellschaften, von denen aus Sicherheitsgründen sämtliche Flugzeuge in der Schweiz mit einem Landeverbot belegt sind: Die ägyptische Flash Airlines sowie die armenische Air Van Airlines.

Wenn eine Fluggesellschaft nachweise, dass sie die Sicherheitsmängel behoben habe, werde ihr Name von der Liste entfernt, teilte das BAZL mit.

Politischer Entscheid

Es sei ein politischer Entscheid gewesen, erstmals eine solche Schwarze Liste zu veröffentlichen, sagte BAZL-Sprecherin Mireille Fleury. Der Druck zur Veröffentlichung war insbesondere nach den jüngsten Flugzeugabstürzen, unter anderem in Griechenland und Venezuela, gestiegen.

Die Verkehrsminister Frankreichs und der Schweiz, Dominique Perben und Moritz Leuenberger, hatten die Veröffentlichung vergangene Woche bei einem Treffen in Paris beschlossen.

Frankreich und Belgien hatten ihre Listen bereits am Montag veröffentlicht. Grossbritannien hatte seine Liste bereits im Januar 2004 publik gemacht. Die EU-Kommission kündigte für Ende Jahr ebenfalls eine Schwarze Liste an. Die Schweiz unterstützt dieses Vorhaben.

Gesuche von Airlines, die in anderen Staaten gesperrt sind und die Schweiz anfliegen möchten, würden automatisch abgelehnt, sagte BAZL-Direktor Raymond Cron. Mit diesem Entscheid betrete die Schweiz europäisches Neuland. Gesperrte Gesellschaften, die für die Schweiz eine Bewilligung haben, würden sofort inspiziert.

Mehr Transparenz

Mehr Transparenz will der Bund auch bei den Reiseveranstaltern herstellen. Sie sollen verpflichtet werden, ihrer Kundschaft bereits bei der Buchung den Namen der Fluggesellschaft bekannt zu geben.

Die Stiftung für Konsumentenschutz bezeichnete die Veröffentlichung als Schritt in die richtige Richtung. Verkehrsminister Moritz Leuenberger müsse nun aber alles daran setzten, dass rasch eine europäische Lösung komme.

Unangekündigte Kontrollen

Das BAZL hat im letzten Jahr 200 unangekündigte Kontrollen durchgeführt. Darauf stützt sich die am Donnerstag veröffentlichte Schwarzen Liste mit Fluggesellschaften, die in der Schweiz ein Landeverbot haben.

Die 200 Kontrollen wurden im Rahmen des Safety Assessment of Foreign Aircraft (SAFA) durchgeführt. Alle Flugzeuge, die in der Schweiz landeten, könnten solchen Stichproben unterzogen werden, sagte BAZL-Sprecherin Mireille Fleury.

Erkenntnisse aus den Kontrollen würden auch den anderen Ländern zur Verfügung gestellt, die der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz angeschlossen seien. Die Idee sei, einen gemeinsamen Informationspool zu erhalten. SAFA-Kontrollen existieren seit 1996.

Noch lückenloser überwache das BAZL jene 37 Fluggesellschaften, die einen Geschäftssitz in der Schweiz hätten. Diese würden strengen technischen Kontrollen unterzogen, aber auch ihre wirtschaftliche Situation nehme man unter die Lupe.

swissinfo und Agenturen

Die in der Schweiz verbotenen Fluggesellschaften:
Flash Airlines (Ägypten) und Air Van Airlines (Armenien).

Die französische Schwarze Liste besteht aus 5 Gesellschaften:
Air Koryo (Nordkorea)
Air Saint-Thomas (USA)
International Air Service (Liberia)
Lineas AER de Mozambique (Mozambique)
Phuket Airlines (Thailand).

Die belgische Schwarze Liste umfasst 9 Airlines:
Africa Lines (Zentralafrikanische Republik)
Air Memphis (Ägypten)
Air Van Airlines (Armenien)
Central Air Express (Demokratische Republik Kongo)
ICTTPW (Libyen)
International Air Tours Limited (Nigeria)
Johnsons Air Limited (Ghana)
Silverback Cargo Freighters (Ruanda)
South Airlines (Ukraine).

Die Liste Grossbritanniens beeinhaltet die Airlines folgender Staaten:

Demokratische Republik
Kongo
Äquatorial Guinea
Liberia
Sierra Leone
Swaziland
Tadschikistan

sowie

Air Mauritanie (Mauritanien)
Phoenix Aviation (Kirgistan)
Phuket Airlines (Thailand)

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft