Unzulässige Sponsoren-Werbung bei der SRG
Das Schweizer Fernsehen muss dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wegen unzulässiger Sponsorenwerbung für den Touring Club Schweiz (TCS) über 300'000 Franken zurückzahlen.
Der TCS hatte ab 2006 die Reisesendung «einfachluxuriös» und ab 2007 die Wetterprognose «Meteo» der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR idée suisse) gesponsert. Im Reisemagazin wurde der Text verwendet: «einfachluxuriös reise – mit em Uslandschutz vom TCS».
Im «Meteo» wurde unter anderem mit dem Spruch «Bi jedem Wätter mit Meteo und em Rächtsschutz vo TCS» auf die Sponsorentätigkeit des TCS hingewiesen.
Das Bakom kam im Februar 2008 zum Schluss, dass die SRG damit unzulässige Werbeaussagen zu Gunsten des Sponsors TCS gemacht habe.
Den Gesetzesverstoss ahndete das Bakom mit der Einziehung der entsprechenden Einnahmen in der Höhe von 341’000 Franken. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der SRG nun abgewiesen. Laut den Richtern in Bern steht fest, dass die Aussagen verbotenerweise werbende Wirkung hatten.
Die Schwere der begangenen Rechtsverletzung rechtfertige die Einziehung ohne weiteres. Dies umso mehr, als die SRG «Wiederholungstäterin» sei und entweder nicht gewillt oder nicht in der Lage sei, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. Ob die SRG Beschwerde erheben will, steht noch nicht fest.
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