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Frau wehrt sich vor Zürcher Gericht gegen stationäre Massnahme

Keystone-SDA

Eine Frau hat sich am Montag vor dem Zürcher Obergericht gegen eine stationäre Therapie gewehrt. Die heute 51-jährige Schweizerin hatte ihren Ehemann im August 2023 in Fällanden mit Brandbeschleuniger angezündet und lebensgefährlich verletzt.

(Keystone-SDA) Die Verteidigerin der Beschuldigten forderte am Montagnachmittag eine ambulante Behandlung anstelle der bisherigen stationären Massnahme. Das Bezirksgericht Uster hatte die Frau im Februar 2025 wegen versuchten Mordes und Brandstiftung verurteilt.

Da das Gericht sie aufgrund einer paranoiden Schizophrenie jedoch als schuldunfähig einstufte, ordnete es anstelle einer Strafe eine stationäre therapeutische Massnahme an. Die Frau verbrachte die vergangenen Monate im vorzeitigen Massnahmenvollzug in der Hochsicherheitsstation der Psychiatrie Rheinau.

«Den Teufel austreiben»

Vor dem Obergericht äusserte sich die Beschuldigte zu ihrem Tatmotiv. Sie gab an, sie habe ihren Mann nicht ermorden, sondern ihm mit dem Feuer «den Teufel austreiben» wollen. Hintergrund sei eine jahrelange Unterdrückung und Kontrolle durch ihren Ehemann und dessen angebliches Netzwerk gewesen. In ihrer Realität fühlte sie sich ständig überwacht und in ihrer Freiheit massiv eingeschränkt.

Zwar räumte die 51-Jährige ein, dass sie aufgrund von Konzentrationsschwächen medizinische Hilfe benötige und derzeit Medikamente einnehme. Die Diagnose der paranoiden Schizophrenie lehnte sie jedoch ab. Sie betonte, dass sie in der Klinik Rheinau nicht auffällig gewesen sei und eine ambulante Behandlung aus ihrer Sicht völlig ausreichen würde. «Die Massnahme brauche ich nicht», erklärte sie vor den Richtern.

Ehemann entkam nur knapp dem Tod

Am 11. August 2023 übergross sie in der gemeinsamen Wohnung ihren im Bett ruhenden Ehemann mit Brennsprit und zündete ihn mit einer Kerze an. Der heute 58-Jährige erlitt Verbrennungen auf mehr als einem Drittel seiner Körperoberfläche, einschliesslich schwerer Verletzungen an Kopf, Hals und Rumpf.

Der Mann musste über Monate im Spital und in der Rehabilitation behandelt werden. Er leidet bis heute unter massiven körperlichen und psychischen Folgen, ist bleibend entstellt und aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie Panikattacken nicht mehr arbeitsfähig. Seinen Arbeitsplatz verlor er nach über 25 Jahren.

Der Verhandlung am Montag blieb er fern, da die Situation für ihn laut seinem Anwalt zu belastend gewesen wäre. Auch die gemeinsame Tochter, die zum Tatzeitpunkt in der Wohnung war und die Rettungskräfte alarmierte, ist von den Ereignissen gezeichnet.

Kritik an der «kleinen Verwahrung»

Die Verteidigerin der Frau kritisierte die aktuelle Unterbringung in der Hochsicherheitsstation scharf und bezeichnete sie als unverhältnismässige «quasi-Verwahrung». Sie argumentierte, dass die Beschuldigte keine allgemein gefährliche Person sei und die Rückfallgefahr sich laut Gutachten ausschliesslich auf nahestehende Personen beziehe.

Zudem habe die Frau bereits fast 1000 Tage in Haft beziehungsweise im vorzeitigen Massnahmenvollzug verbracht. Eine Verlegung in eine offene Station oder eine ambulante Massnahme sei daher geboten.

Der Staatsanwalt hielt dagegen fest, dass das vorinstanzliche Urteil zu bestätigen sei. Er verwies auf die schwere psychische Erkrankung und die vom Gutachter attestierte hohe Rückfallgefahr. Es sei nicht verantwortbar, lediglich auf eine freiwillige Medikamentenabgabe zu setzen, wenn derart schwere Gewalttaten im Raum stünden.

Das Obergericht fällte am Montag noch keinen Entscheid. Es wird diesen später schriftlich bekanntgeben.

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