Freiburger Kantonsgericht muss Bachverschmutzung neu beurteilen
Das Freiburger Kantonsgericht muss im Fall einer Bachverschmutzung vom Juli 2022 nochmals über die Bücher. Das Bundesgericht hat den Freispruch der Vorinstanz aufgehoben.
(Keystone-SDA) 483 Forellen verendeten vor vier Jahren in zwei Bächen im Broyebezirk, im Ruisseau de Bainoz und einem künstlichen Seitenarm. Eine Firma hatte in der Nähe einen grossen Haufen Pflanzenabfälle gelagert. Deren Sickersaft floss über eine Entwässerungsrinne und einen Schacht in die Gewässer.
Das Polizeigericht des Broyebezirks verurteilte den Geschäftsführer wegen fahrlässiger Verletzung des Gewässerschutzgesetzes zu einer Geldstrafe und zusätzlich zu einer Busse von 4500 Franken. Das Kantonsgericht sprach ihn später frei.
Es gebe Zweifel, ob das Sickerwasser die einzige Ursache für das Fischsterben gewesen sei. Auch Hitze oder ein nahegelegener Misthaufen könnten eine Rolle gespielt haben. Zudem gelte Sickerwasser aus Pflanzenabfällen nicht als Stoff, dessen Einbringen ins Gewässer generell verboten sei.
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) wehrte sich gegen den Freispruch und bekam nun Recht vom Bundesgericht. Die Lausanner Richter kamen zum Schluss, dass das Gewässerschutzgesetz bereits das konkrete Risiko einer Verschmutzung verbiete. Das Freiburger Kantonsgericht muss den Fall nun nochmals prüfen und genauere Abklärungen treffen.