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Gericht erklärt Teile von Obamas Gesundheitsreform für ungültig

(Keystone-SDA) Ein Berufungsgericht in den USA hat die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung für unzulässig erklärt und damit eines der Kernelemente der Gesundheitsreform von Präsident Barack Obama in Frage gestellt. Damit wird es immer wahrscheinlicher, dass sich der Oberste Gerichtshof mit der Angelegenheit befassen muss.

Die Richter entschieden am Freitag, dass der Kongress mit dem Vorstoss seine Befugnisse überschritten habe. Die Abgeordneten könnten nicht von den Bürgern des Landes einfordern, «mit einem privaten Versicherungsunternehmen einen Vertrag über den Kauf eines teuren Produktes von der Geburt bis zum Tod» einzugehen, hiess es in der 207 Seiten langen Urteilsbegründung der beiden Richter Joel Dubina und Frank Hull.

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Der dritte Richter Stanley Marcus, der gegen die Entscheidung gestimmt hatte, erklärte hingegen, der Kongress habe sehr wohl das Recht, Regeln für grosse Bereiche der Wirtschaft aufzustellen.

Weisses Haus zuversichtlich

Das Weisse Haus vertritt die Ansicht, die Legislative habe mit der Abstimmung über die Gesundheitsreform ihre von der Verfassung vorgeschriebene Aufgabe wahrgenommen. Vertreter der Regierung zeigten sich zuversichtlich, dass das Urteil der Richter keinen Bestand haben werde.

Das Justizministerium kann beantragen, dass sich das komplette Berufungsgericht noch einmal mit dem Fall befasst. Auch eine Berufung beim Obersten Gerichtshof ist möglich.

«Einzelne Personen, die sich gegen eine Krankenversicherung entscheiden, treffen damit eine wirtschaftliche Entscheidung, die sich auf uns alle auswirkt», sagte die Obama-Beraterin Stephanie Cutter. Wenn Menschen ohne Versicherung eine Behandlung erhielten, die sie nicht bezahlen könnten, dann müssten derzeit die Bürger mit Versicherung und die Steuerzahler die Kosten tragen.

Die Frage bleibt jedoch umstritten. Vor der jüngsten Entscheidung des in Atlanta ansässigen Bundesgerichts hatten bereits 26 Staaten gegen die Umsetzung der Gesundheitsreform geklagt.

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