Gericht stellt Korruptionsprozess gegen Berlusconi-Anwalt ein
(Keystone-SDA) Rom – Italiens Regierungschef Silvio Berlusconi kann in dem gegen ihn laufenden Korruptionsprozess auf Straffreiheit hoffen. Das Kassationsgericht in Rom stellte das Verfahren gegen Berlusconis früheren Steueranwalt, David Mills, ein.
Wie die italienische Nachrichtenagentur ANSA berichtete, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Brite im November 1999 Bestechungsgelder des schwerreichen Ministerpräsidenten angenommen hat. Allerdings seien die Vorwürfe inzwischen verjährt.
Der Entscheid des Kassationsgerichts ebnet den Weg dafür, dass nun auch der Prozess gegen Berlusconi wegen Verjährung eingestellt werden kann. Das italienische Recht sieht eine Verjährungsfrist von zehn Jahren vor.
Für Falschaussagen vor Gericht soll der Mills von Berlusconi in den 90er Jahren Geld angenommen haben. Mills war im Februar 2009 in erster Instanz zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich von Berlusconi mit rund 600’000 Dollar für Falschaussagen vor Gericht kaufen liess. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil im Oktober.
Ursprünglich war Berlusconi in dem Prozess mitangeklagt, konnte sich aber mit einem im Jahr 2008 durchs Parlament gedrückten Immunitätsgesetz zunächst aus der Affäre ziehen. Das Verfassungsgericht kippte die Immunitätsregelung Anfang Oktober jedoch.
Das Korruptionsverfahren gegen Berlusconi wurde deswegen im Januar wiederaufgenommen. Die nächste Anhörung ist für Samstag angesetzt.