Schächtverbot: Keine Lockerung
Der Bund verzichtet auf eine Lockerung des Schächtverbots. Die Einfuhr von Schächtfleisch soll allerdings gesetzlich verankert werden.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschafts-Departements (EVD), Bundesrat Pascal Couchepin, traf sich am Mittwoch mit Vertretern des Schweizerischen Israelitischen Gemeindeverbundes (SIG). Man einigte sich darauf, dass das Schächtverbot nicht gelockert werde.
Dafür wird jedoch die Einfuhr von Fleisch von Tieren, die nach jüdischen oder islamischen Vorschriften geschlachtet wurden, ausdrücklich gesetzlich verankert werden.
Tierschutz versus Glaubens-Freiheit
Im neuen Tierschutz-Gesetz, das derzeit in der Vernehmlassung ist, hatte der Bundesrat zuvor vorgeschlagen, in der Schweiz das Schächten von Säugetieren religiösen Vorschriften entsprechend zuzulassen.
Damit sollte den Bedürfnissen von Religions-Gemeinschaften entgegen gekommen werden, denen Vorschriften das betäubungslose Schlachten gebieten oder denen der Genuss von Fleisch von Tieren untersagt ist, die vor dem Blutentzug betäubt wurden.
Grund zur Aufhebung des Schächtverbots war eine Güterabwägung zwischen der Glaubens- und Gewissensfreiheit und dem Tierschutz. Die Vernehmlassung ergab nach EVD-Mitteilungen jedoch, dass die überwältigende Mehrheit der Kantone und der Organisationen einen solchen Schritt ablehne.
SIG vermisst sachliche Diskussion
«Wir bedauern, dass es nicht möglich ist, sachlich über diese Frage zu diskutieren», sagte SIG-Vizepräsident Thomas Lyssy. Die Vernehmlassung sei allerdings deutlich ausgefallen: «Wir wissen, wie das politische System in der Schweiz funktioniert.» Der SIG könne mit dem garantierten Import von koscherem Fleisch leben.
Der Entscheid des EVD sei ein Teilerfolg für die Initiative, die der Schweizer Tierschutz (STS) Ende Januar lanciert habe, sagte STS-Geschäftsführer Hans-Ueli Huber. Gleichwohl werde man das Volksbegehren nicht zurückziehen. Die Initiative strebe ganz allgemein Verbesserungen in der Tierhaltung an.
swissinfo und Agenturen
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