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Affäre Polanski: Keine Verhandlung in Abwesenheit

Der in der Schweiz unter Hausarrest stehende Regisseur Roman Polanski muss, sofern er von der Schweiz an die USA ausgeliefert wird, persönlich bei der US-Justiz antraben. Richter Peter Espinoza lehnte in Los Angeles am Freitag Ortszeit einen Antrag von Polanskis Anwälten auf Verurteilung in Abwesenheit ab.

Die Anwälte des 76-jährigen polnisch-französischen Regisseurs hatten Richter Espinoza ersucht, den wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen Angeklagten in Abwesenheit zu verurteilen. Diesen Antrag lehnte der Richter nach einer Anhörung am Freitag ab.

Sein Entscheid geschehe mit Rücksicht auf die Integrität des Justizsystems, betonte Espinoza. Der stellvertretende Staatsanwalt David Walgren schloss sich dem an. «Der Angeklagte ist ein Flüchtling», sagte Walgren. Es dürfe nicht sein, dass Polanski dem Gericht die Bedingungen des Verfahrens diktiere.

Die Anwälte kündigten unmittelbar nach dem Entscheid Berufung an. Die US-Justiz verfolgt Polanski seit 1977, als dieser ein damals 13- jährigen Mädchens unter Drogen gesetzt und vergewaltigt hatte.

Der Regisseur legte damals ein Schuldbekenntnis ab und sass 42 Tage in Haft, entzog sich 1978 aber der Fortsetzung des Verfahrens durch Flucht ins Ausland.

Der Regisseur war am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Gegen Bezahlung einer Kaution und unter Einhaltung weiterer Auflagen wurde er Anfang Dezember aus der Auslieferungshaft entlassen und mit einer Fussfessel versehen in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest gestellt.

swissinfo.ch und Agenturen

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