Bundesgericht bremst Dignitas
Die Sterbehilfe-Organisation Dignitas darf in ihrer Wohnung in Wetzikon im Kanton Zürich vorerst noch keine Freitod-Begleitungen durchführen. Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Stadt Wetzikon aufschiebende Wirkung zuerkannt.
Dignitas-Gründer Ludwig Minelli hatte 2008 in Wetzikon eine Wohnung erworben. Die Liegenschaft befindet sich in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. In unmittelbarer Nähe hat es einen Kindergarten, eine Berufsschule und eine Alterssiedlung.
Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte die Baukommission Wetzikon im vergangenen Dezember angewiesen, die Nutzung der Wohnung für Freitod-Begleitungen zu bewilligen. Die Stadt Wetzikon gelangte gegen diesen Entscheid ans Bundesgericht. Die Richter in Lausanne haben der Beschwerde nun die aufschiebende Wirkung zuerkannt.
Das Zürcher Verwaltungsgericht war im letzten Jahr zum Schluss gekommen, die Nutzung der Wohnung zur Sterbebegleitung sei zonenkonform. Die Auswirkungen auf die Nachbarschaft würden ein ruhiges und gesundes Wohnen nicht beeinträchtigen oder gar verunmöglichen.
Die Baukommission der Stadt Wetzikon und die Baurekurs-Kommission hatten dagegen die Meinung vertreten, dass Sterbebegleitungen die Lebensqualität im Wohnquartier negativ beeinflussen könnten. Derzeit führt Dignitas Sterbebegleitungen in Pfäffikon durch, das auch im Kanton Zürich liegt.
swissinfo.ch und Agenturen
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