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Das neue Schweizer Eherecht ist umstritten

Ohne gültiges Visum kann ein Ausländer oder eine Ausländerin in der Schweiz nicht heiraten. RDB

Laut dem revidierten Gesetz dürfen Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz nur heiraten, wenn sie nachweisen können, dass sie sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten. Diese Vorschrift stösst auf Kritik, denn sie verstosse gegen die Menschenrechte.

Die Revision des betreffenden Artikels im Zivilgesetzbuch ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Die neue Vorschrift verlangt auch, dass die Standesbeamten die Ausländerbehörden informieren müssen, falls sich herausstellt, dass Heiratswillige sich illegal im Land aufhalten.

Das neue Gesetz geht auf einen Vorstoss der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zurück und soll so genannten Scheinehen einen Riegel schieben, Ehen, die mit dem Ziel geschlossen würden, den Aufenthalt in der Schweiz zu legalisieren und allenfalls den weiteren Familiennachzug zu erleichtern.

Von den rund 42’000 Ehen, die 2009 in der Schweiz geschlossen wurden, war nach Zahlen des Bundesamts für Statistik bei knapp der Hälfte – 20’380 – mindestens eine der beiden Personen Ausländerin oder Ausländer.

Nach Schätzungen des Amts für Zivilstandswesen waren im Jahr 2004 zwischen 500 und 1000 Ehen – etwa 3% – Scheinehen.

Martin Baltisser, Generalsekretär der SVP, erklärte gegenüber swissinfo.ch, seine Partei sei der Ansicht, dass man das Eherecht habe anpassen müssen, um allfälligen Missbrauch einzuschränken.

“Es gab eine Menge Missbrauch, sehr viele ‘virtuelle Ehen’, die nur geschlossen wurden, um ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu erlangen”, sagte Baltisser.

Ausschluss

Kritiker der neuen Gesetzgebung sagen, die Vorschrift verletzte Menschenrecht, weil sie eine ganze Kategorie Menschen vom Recht auf Heirat ausschliesse.

In einem Verfahren gegen Grossbritannien kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zum Schluss, die Gesetzgebung gehe dort zu weit, wo sie “das Recht auf Ehe für alle Personen einer Kategorie faktisch verbiete, unabhängig davon, ob es sich bei der Ehe um eine Scheinehe handelt oder nicht”.

Philippe Meier, Rechtsprofessor an der Universität Lausanne, erklärte gegenüber swissinfo.ch, dass dieser Entscheid auch auf das Schweizer Eherecht anwendbar sein könnte.

“Die neue Schweizer Gesetzgebung basiert auf der Grundannahme, dass alle Ausländerinnen und Ausländer ohne rechtsgültige Visa eine Scheinehe eingehen wollen”, so Meier.

Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof sei der Ansicht, dass eine solche Regelung zur Diskriminierung einer ganzen Kategorie von Ausländern führe, auch wenn diese sehr wohl eine echte Ehe schliessen möchten, sagte Meier weiter.

Michel Montini, Sprecher des Amts für Zivilstandswesen, erklärte hingegen, der Entscheid im Fall gegen Grossbritannien lasse sich nicht auf die Gesetzgebung in der Schweiz anwenden.

Die britischen Behörden seien sanktioniert worden, weil das Gesetz, das vorschreibt, ein Antragsteller brauche ein “”Zustimmungszertifikat”, um zu heiraten, eine unerschwingliche Antragsgebühr erhebe. Zudem sei es diskriminierend, da es für Paare, die in der Anglikanischen Kirche heiraten wollten, nicht gelte.

“Wir haben den Entscheid überprüft und gehen davon aus, dass unsere Gesetzgebung nicht gegen die Europäische Menschenrechts-Konvention verstösst”, zumindest was die Umsetzung der behördlichen Vorschriften angehe, erklärte Montini gegenüber swissinfo.ch.

“Liberale” Anwendung

Bei der neuen Gesetzgebung gehe es nicht darum, “zu beweisen, dass es um eine Scheinehe” gehe, sondern darum, abzuklären, ob eine Person das Recht habe, sich in der Schweiz aufzuhalten, sagte Montini.

Betroffene Paare erhielten die Möglichkeit, ihre Aufenthaltsberechtigung zu regeln, bevor die Behörden eine Eheschliessung verbieten würden, so Montini. Die Migrationsbehörden hätten die Möglichkeit, eine “ad-hoc”-Bestätigung zu erteilen, die den Aufenthalt von Antragstellenden in der Schweiz bis zu deren Heirat legalisiere.

“Die Anwendung dieser Massnahme sollte liberal erfolgen, um sicherzustellen, dass wir nicht an den Punkt gelangen, an dem wir eine Heirat als solche verbieten. Denn dies könnte ein Verstoss gegen die Europäische Menschenrechts-Konvention sein”, erklärte Montini.

Laut Rechtsprofessor Meier könnte eine liberale Interpretation des Gesetzes helfen, Menschenrechts-Verstösse zu verhindern. Gleichzeitig unterstrich er, dass Ausnahmen im Gesetz absolut keine Grundlage hätten. Das Gesetz sei sehr strikt und sollte abgeändert werden, um die Rechtsgleichheit zu wahren.

“Ich denke nicht, dass die neuen Massnahmen das Heiraten zu sehr einschränken, auch wenn klar ist, dass es etwas schwieriger geworden ist”, erklärte seinerseits SVP-Generalsekrtär Baltisser.

Recht auf Ehe?

Wie ein Paar, das direkte Erfahrungen mit dem Wunsch auf Heirat in der Schweiz hatte, erklärte, scheuten die Behörden keine Mühe, dies zu verhindern.

Die Schweizerin Sarah und John aus der Elfenbeinküste (Namen geändert) waren seit etwa 18 Monaten ein Paar, als sie entschieden, zu heiraten. Als sie im vergangenen Oktober zum ersten Mal die Zivilstandsbehörde kontaktierten, war Johns Visa zwar beinahe abgelaufen, aber noch gültig.

“Zuerst wollten sie uns nicht einmal einen Termin geben, sie dachten offensichtlich, dass es uns nicht ernst war”, erklärt Sarah gegenüber swissinfo.ch. “Dank unseres Anwalts erhielten wir schliesslich einen Termin, am letzten Tag, an dem Johns Visa noch gültig war.”

Die kantonalen Behörden hätten darauf beharrt, dass John seinen Pass abgebe. Er erhalte ihn erst zurück, wenn die beiden den Antrag auf eine Eheschliessung unterschreiben dürften.

Kurz darauf wurde John aus der Schweiz ausgewiesen und ging Anfang Dezember nach Frankreich. Als Sarah die Rückgabe ihrer Dokumente beantragte, sagte man ihr, dass “man uns so oder so nicht verheiratet hätte, weil im Januar das neue Gesetz in Kraft trete”.

Den Hinweis auf eine liberale Interpretation des Gesetzes tut Sarah als eine “Lüge ersten Grades” ab.

“Sie spielen mit den Regeln. Sie sagen einem etwas mit einem Lächeln im Gesicht, und beim nächsten Mal erzählen sie etwas ganz anderes”, erklärte Sarah.

John und Sarah haben letzten Monat in Frankreich geheiratet. Die Schweizer Behörden hätten nun erklärt, John müsse in die Elfenbeinküste reisen und dort einen Visaantrag für eine erneute Einreise in die Schweiz stellen. Dies sei nicht möglich, sagte Sarah unter Hinweis auf die derzeitige Lage in dem Land.

“Man hat das Recht zu heiraten und sein Leben mit der Person zu teilen, mit der man will”, sagte Sarah. “Als wir geheiratet haben, war es, weil wir zusammen leben wollen, aber wie sollen wir das tun?”

Die Schweiz hat die Europäische Menschenrechts-Konvention 1974 ratifiziert.

Artikel 12

Recht auf Eheschliessung

Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.

Artikel 14

Diskriminierungsverbot

Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.

Art. 98, Abschnitt 4

Verlobte, die nicht Schweizerbürgerinnen oder Schweizerbürger sind, müssen während des Vorbereitungsverfahrens ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen.

Art. 99, Abschnitt 4

Das Zivilstandsamt teilt der zuständigen Behörde die Identität von Verlobten mit, die ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nicht nachgewiesen haben.

(Übertragung aus dem Englischen: Rita Emch)

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