Haitis Ex-Diktator Duvalier darf Land nicht mehr verlassen
(Keystone-SDA) Haitis Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier darf das Land vorerst nicht verlassen. «Gegen Duvalier wurde ein Ausreiseverbot erlassen», sagte ein haitianischer Richter. Inzwischen hat Duvalier sein Domizil gewechselt.
Duvalier verliess sein Hotel in Port-au-Prince und wurde in ein Privathaus im Bergland ausserhalb der haitianischen Hauptstadt gebracht. Eigentlich hatte er für den Morgen einen Flug ausser Landes gebucht, doch das Flugzeug hob ohne ihn ab. Zu den ersten Besuchern im neuen Domizil zählten Ermittlungsrichter Carves Jean und Generalstaatsanwalt Aristidas Auguste.
Duvaliers Anwalt Reynold Georges hatte zuvor gesagt, Duvalier habe nicht die Absicht, das Land zu verlassen. Er wolle dafür kämpfen, von den Vorwürfen freigesprochen zu werden. Zudem werde Duvalier «für immer» in Haiti bleiben und sich in die Politik einbringen. Das sei «sein Recht».
«Baby Doc» hatte 1971 im Alter von 19 Jahren die Macht in Haiti von seinem Vater François «Papa Doc» Duvalier geerbt. Bis zu seinem Sturz 1986 soll er mit seinen Getreuen hunderte Millionen Dollar an Staatsgeldern veruntreut haben. Die dem Duvalier-Clan treu ergebene Geheimpolizei Tonton Macoutes soll bis zu 30’000 Regierungskritiker entführt, gefoltert und ermordet haben.
Ermittlungen wegen Menschenrechtsverbrechen
Seit Dienstag laufen in Haiti Ermittlungen wegen Korruption und Veruntreuung gegen Duvalier. Am Mittwoch strengten vier Haitianer zudem ein Strafverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit an.
Nach Angaben von Amnesty International wollen Haitis Justizbehörden auch diesem Vorwurf nachgehen. Das teilte die Menschenrechtsorganisation am Freitag nach einem Treffen ihres Haiti-Berichterstatters, Gerardo Ducos, mit Generalstaatsanwalt Auguste und Justizminister Paul Denis in Port-au-Prince, mit.
«Ermittlungen gegen Duvalier wegen Menschenrechtsverbrechen während seiner Amtszeit sind ein enormer Schritt nach vorne», betonte Ducos, der den Justizbehörden über 100 Dokumente mit Details zu dutzenden Fällen überreichte.
Es gehe um systematische Folterungen, Verurteilungen ohne Prozess, Hinrichtungen und Verschleppungen in «Baby Docs» Amtszeit. Diese Taten seien auch nach internationalem Recht Verbrechen und könnten nicht verjähren.
Das sehen Duvaliers Anwälte anders. Reynold Georges protestierte gegen die Ermittlungen, da die Straftaten bereits verjährt seien.