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Innerrhoder Erbschaftsämter sind keine Willensvollstrecker mehr

Keystone-SDA

Die Erbschaftsämter von Appenzell und Oberegg AI werden künftig keine Nachlassabwicklungen mehr übernehmen. Bei einer Inspektion sind Interessenskonflikte festgestellt worden, wie die Innerrhoder Regierung schreibt: Die Stellen führten bis anhin nicht nur Nachlassabwicklungen aus, sondern beaufsichtigten diese auch.

(Keystone-SDA) Bei einer Inspektion wurde eine mögliche Doppelrolle der Erbschaftsämter festgestellt, wie die Standeskommission (Innerrhoder Regierung) am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Denn das Erbschaftsamt ist Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker. Diese sind im Testament bestimmt und setzen den Willen einer verstorbenen Person um, sorgen für die Erbteilung oder suchen bei Streitigkeiten unter Erben nach Lösungen.

Wird das Erbschaftsamt neben seiner Rolle als Aufsichtsbehörde gleichzeitig selbst als Willensvollstrecker eingesetzt, entsteht eine Doppelrolle, heisst es im Communiqué weiter. Die Standeskommission habe deshalb eine «klare Trennung der Funktionen» beschlossen.

Das Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell (Fachbereich Erbschaft) sowie das Erbschaftsamt Oberegg können künftig nicht mehr als Willensvollstrecker eingesetzt werden. Künftige Mandate müssen sie gemäss Mitteilung ablehnen.

Knappe Ressourcen

Diese Doppelrolle sei nicht früher festgestellt worden, weil der Fachbereich Erbschaft zum ersten Mal einer solchen Inspektion unterzogen worden sei. Das sagte Corina Omlin-Schmid, Leiterin Fachbereich Erbschaft im Grundbuch- und Erbschaftsamt des Innerrhoder Volkswirtschaftsdepartements, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Vermutungen, dass eine solche Doppelrolle bestehen könnte, habe es bereits vor der Inspektion gegeben. «Die Inspektion hat die Doppelrolle bestätigt, die zu Interessenskonflikten führen könnte», so Omlin-Schmid.

Dem Erbschaftsamt respektive dem Fachbereich Erbschaft die Rolle als Aufsichtsbehörde wegzunehmen, wäre zwar eine Option. Corina Omlin-Schmid verweist jedoch auf die knappen Ressourcen. Wenn es zu mehreren Todesfällen in kurzer Zeit komme und das Erbschaftsamt oder der Fachbereich Erbschaft als Willensvollstrecker eingesetzt wurden, stosse man schnell an die Kapazitätsgrenzen. Unter anderem deshalb, weil Erbschaftsfälle immer komplexer würden.

«Wir stossen bereits ohne Willensvollstreckungsmandate an unsere Grenzen», sagte Omlin-Schmid weiter. Der Fachbereich Erbschaft im Grundbuch- und Erbschaftsamt sei etwa bei jedem Todesfall für die Erbenermittlung zuständig, eröffne letztwillige Verfügungen oder biete auch Vorsorgeberatungen an.

Testamente sollten überprüft werden

Bei bereits verfassten Testamenten oder Erbverträgen sollte gemäss der Empfehlung der Standeskommission überprüft werden, ob das Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell oder das Erbschaftsamt Oberegg eingesetzt worden sind. Ist dies der Fall, sollte diese Regelung angepasst und eine andere geeignete Person sowie eine Ersatzlösung bestimmt werden.

Als Willensvollstrecker können gemäss Omlin-Schmid etwa Treuhänder, Banker, Anwälte oder Privatpersonen bestimmt werden.

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