Zivildienst: Das Schweizer Modell ist weltweit die Ausnahme
Unter den rund siebzig Staaten, die eine Wehrpflicht kennen, bieten viele eine zivile Alternative für Kriegsdienstverweigerer an. Einige Systeme ähneln zwar dem Schweizer Zivildienst, sie sind aber meist restriktiver und weniger zugänglich.
Am 14. Juni stimmt die Schweiz über eine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen zum Zivildienst ab. Wie handhaben dies andere Länder? Zwar existieren in anderen Staaten vergleichbare Systeme, doch weisen diese meistens erhebliche Unterschiede auf.
Der Zivildienst ist eng mit der Wehrpflicht verbunden: Er stellt eine nichtmilitärische Alternative für Dienstverweigerer aus Gewissensgründen dar, also für Personen, die zwar diensttauglich sind, den Militärdienst jedoch aus Überzeugung nicht leisten können.
In diesem Artikel erklären wir die Abstimmungsvorlage vom 14. Juni:
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Abstimmung vom 14. Juni: Soll der Zugang zum Zivildienst eingeschränkt werden?
Das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen ist in internationalen Menschenrechtsabkommen verankert, konkret im Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Artikel 18 des sogenannten UNO-Pakts II.
Es setzt aber das Vorhandensein einer zivilen Alternative voraus, die nicht strafend, zugänglich und unabhängig vom Militär sein muss. In einigen Ländern sind diese Bedingungen nur teilweise erfüllt.
Laut der Plattform World Population Review gilt derzeit in 68 Ländern eine Form von Dienstpflicht für zumindest einen Teil der Bevölkerung.
In Europa haben viele Länder die Wehrpflicht zwischenzeitlich abgeschafft. Angesichts der russischen Bedrohung und eines Mangels an Berufssoldaten ist die Debatte über ihre Wiedereinführung jedoch neu entfacht.
Litauen, Schweden, Lettland und Kroatien haben wieder eine Wehrpflicht eingeführt. Andere Länder – darunter die Schweiz – haben sie nie abgeschafft, zu ihnen gehören auch Österreich, Dänemark, Finnland, Norwegen, Estland, Griechenland und Zypern.
Österreich: Modell am nächsten zur Schweiz
Österreich, ebenfalls ein neutrales Land, ist das einzige Nachbarland der Schweiz mit einer allgemeinen Dienstpflicht für Männer zwischen 17 und 50 Jahren. Sein Zivildienst ähnelt dem Schweizer Modell am stärksten. Auch hier handelt es sich um einen Militärdienstersatz für Verweigerer aus Gewissensgründen, der dem Interesse der Allgemeinheit dient.
Dennoch gibt es wichtige Unterschiede: Der österreichische Zivildienst dauert neun Monate und wird am Stück geleistet. Voraussetzung für Dienstleistende ist eine fristgerecht eingereichte, formelle Erklärung.
Zivildienstleistende werden vor allem im Sozial- und Gesundheitsbereich eingesetzt, in Spitälern, Altersheimen oder bei Rettungsdiensten. Die Zuteilung erfolgt durch eine staatliche Stelle je nach Bedarf und verfügbaren Plätzen.
Finnland: Militärdienst ohne Waffe
In der Schweiz ist der Zivildienst meist länger und erstreckt sich über mehrere Jahre. Er kann jederzeit beantragt werden, unabhängig vom Stand des bereits geleisteten Militärdienstes. Die Dauer beträgt das 1,5‑Fache des noch nicht geleisteten Militärdienstes (z. B. 368 Tage ohne vorherige Rekrutenschule).
Ein weiterer Unterschied: In der Schweiz organisieren Zivildienstleistende ihre Einsätze selbst. Das Einsatzspektrum ist breiter und unter anderem in der Umwelt, Landwirtschaft oder dem Bevölkerungsschutz angesiedelt.
Auch Finnland hat ein ähnliches System. Dort absolvieren Zivildienstleistende zuerst eine Ausbildung und suchen anschliessend selbst eine anerkannte Einsatzstelle. Allerdings können Männer dort auch einen unbewaffneten Militärdienst wählen.
Baltische Staaten: Nähe zur Armee
Estland und Lettland bieten ebenfalls Alternativen, die sich aber deutlich vom Schweizer Modell unterscheiden.
In Estland können Wehrpflichtige eine alternative Dienstform wählen, wenn sie Gewissenskonflikte geltend machen. Allerdings nutzen nur wenige diese Möglichkeit, und sie bleibt eng mit der Landesverteidigung verbunden.
In Lettland wurde 2024 die Wehrpflicht wieder eingeführt; die zivile Alternative ist stark militärisch geprägt und gilt daher nicht als echte unabhängige Option.
Litauen, Griechenland, Zypern: Kritik an den Systemen
In Litauen, Griechenland und Zypern existiert formal ein Zivildienst, doch stehen diese Systeme in der Kritik hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten.
Litauen wurde 2022 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil die militärische Kontrolle über den Ersatzdienst die Gewissensfreiheit verletzte. Das Land hat danach seine Gesetzgebung angepasst.
Griechenland und Zypern werden weiterhin für Mängel kritisiert, etwa weil Militärbehörden über Anträge entscheiden oder religiöse Gründe stärker gewichtet werden als andere Überzeugungen.
Südkorea: Ersatzdienst als «Strafe»
Ausserhalb Europas gilt Südkorea oft als Negativbeispiel. Bis 2020 gab es keine Alternative zur Wehrpflicht. Verweigerer wurden zu etwa 18 Monaten Haft verurteilt, mit langfristigen sozialen Folgen.
Seit 2020 existiert dort ein Ersatzdienst, der jedoch stark kritisiert wird: Er dauert 36 Monate und findet ausschliesslich in Gefängnissen statt – weshalb er oft als alternative Haft gesehen wird.
Türkei und Eritrea: Repressive Systeme
Am restriktivsten sind Länder ohne echte Anerkennung der Gewissensverweigerung. In der Türkei drohen Verweigerern Strafverfahren trotz wiederholter internationaler Kritik.
In Eritrea ist der Nationaldienst zwar offiziell auf 18 Monate begrenzt, dauert in der Praxis aber oft Jahre oder Jahrzehnte. Er umfasst militärische und zivile Arbeiten unter schwierigen Bedingungen bei geringer Bezahlung. Beobachter sprechen teilweise von Zwangsarbeit oder moderner Sklaverei.
In diesem Zusammenhang wird der Wehrdienst oft als Instrument zur Kontrolle der Bevölkerung beschrieben, das im Zentrum der regelmässig angeprangerten Menschenrechtsverletzungen in diesem Land steht.
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Editiert von Samuel Jaberg; Übertragen aus dem Französischen mithilfe von KI: Balz Rigendinger
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