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Kabul: Erneut pakistanische Luftangriffe in Afghanistan

Keystone-SDA

Inmitten schwerer Spannungen hat Pakistan nach Angaben aus Afghanistan erneut Luftangriffe auf afghanischem Boden durchgeführt.

(Keystone-SDA) Bei den Attacken in drei Provinzen im Osten des Landes seien zehn Zivilisten getötet worden, teilte der Sprecher der in Afghanistan regierenden islamistischen Taliban, Sabihullah Mudschahid, auf der Plattform X mit.

Pakistan äusserte sich bisher nicht offiziell zu den Angriffen. Geheimdienstkreise bestätigten der Nachrichtenagentur DPA jedoch mehrere Luftschläge auf afghanischem Boden.

Die Luftangriffe folgen auf einen im vergangenen Monat aufgeflammten blutigen Konflikt zwischen den beiden Ländern. Die Taliban machten Pakistan Anfang Oktober für Explosionen in der Hauptstadt Kabul verantwortlich, woraufhin Sicherheitskräfte der Taliban pakistanische Militärkontrollpunkte in den pakistanischen Grenzprovinzen angriffen. Es kam zu schweren Gefechten.

Durch die Vermittlung Katars und der Türkei wurde noch im Oktober eine Waffenruhe vereinbart – zu einer umfassenden Einigung zwischen den beiden Nachbarländern kam es jedoch nicht. Islamabad wirft Kabul vor, der pakistanischen Taliban-Bewegung (TTP) Schutz zu gewähren, die in Pakistan wiederholt Anschläge verübt hat. Kabul bestreitet das.

Angriffe in Afghanistan nach Anschlag in Pakistans Hauptstadt

Die jüngsten Luftangriffe folgen auf zwei Selbstmordanschläge in Pakistan in diesem Monat. Erst am Montag waren bei einem Attentat in der Stadt Peschawar im Nordwesten des Landes drei Soldaten getötet worden. Davor war es Mitte November zu einem seltenen Selbstmordanschlag in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad mit zwölf Toten gekommen. Daraufhin hatte Pakistans Verteidigungsminister Khawaja Asif bereits die Möglichkeit neuer Luftschläge in Afghanistan angekündigt.

Taliban-Sprecher Mudschahid teilte am Vormittag weiter mit, Afghanistan verurteile «diese Aggression und dieses Verbrechen aufs Schärfste». Er kündigte eine Reaktion aus Kabul an: Afghanistan betrachte «die Verteidigung seines Luftraums, seines Landes und seines Volkes als sein legitimes Recht» und werde «zum geeigneten Zeitpunkt die erforderliche Reaktion zeigen».

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