Kanton Bern verfügt in Spiez Massnahmen gegen Japankäfer
Um eine Ausbreitung des Japankäfers in Spiez zu verhindern, hat der Kanton Bern Massnahmen verfügt. So wird namentlich der Transport von Grüngut oder das Bewässern von Wiesen eingeschränkt.
(Keystone-SDA) Der Japankäfer ist eine eingeschleppte Tierart und kann sich stark ausbreiten und Schäden anrichten. Sein Vorkommen müsse deswegen gemeldet und der Käfer bekämpft werden, teilte die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern am Mittwoch mit.
Eine kleine Population des Japankäfers war in Spiez bereits im Herbst 2025 nachgewiesen worden. Der Käfer überwintert als Larve im Boden. Deshalb sei das Verschleppungsrisiko im Winterhalbjahr gering, hatte der Kanton Bern damals mitgeteilt, und kündigte Massnahmen für den Sommer 2026 an.
Massnahmen gelten ab sofort
Die per Allgemeinverfügung erlassenen Massnahmen gelten ab sofort im Befallsherd und in der umliegenden Pufferzone. Ziel sei es, den Befall zu beseitigen und eine weitere Verschleppung des Japankäfers zu verhindern, teilte die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirekion mit.
Im Befallsherd gelten strengere Massnahmen als in der Pufferzone. Im Befallsherd sei etwa der Transport von Grüngut, Kompost und Oberboden eingeschränkt, hiess es. Zudem sei es im Sommer verboten, Grünflächen zu bewässern. In der Pufferzone gelte hingegen vor allem eine Einschränkung des Transportes von Grüngut.
Massnahmen gegen den Schädling wurden auch für Gemeinden im Oberaargau erlassen. Es geht dabei gemäss der Mitteilung um Wynau, Roggwil und Schwarzhäusern. Diese Gemeinden liegen in der Pufferzone eines Befallsherds im Kanton Solothurn.