Kanton Bern will Kriterien Denkmalschutz-Kriterien überprüfen
Der Regierungsrat will in einem breit angelegten Auftrag prüfen, ob allenfalls die Kriterien des Denkmalschutzes gelockert werden können. Schutz und Wirtschaftlichkeit seien nicht mehr im Gleichgewicht, hatten zuvor Grossratsmitglieder aus bürgerlichen Parteien moniert.
(Keystone-SDA) Insgesamt drei Vorstösse wurden eingereicht, die das Thema Denkmalschutz aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Der Grundtenor: Denkmalschutz in Ehren, aber er verteure und verzögere viele Bau- und Sanierungsvorhaben.
Der Kanton Bern solle daher den Schutzstatus seiner eigenen Gebäude überprüfen. Pro Epoche und Baukategorie sollten nur noch einzelne exemplarische Bauten mit besonderem Wert im Bauinventar verbleiben. Eine weitere Motion zielte in diesem Sinne insbesondere auf Schulhausbauten ab.
Eine dritte Motion verlangte eine Änderung des Baugesetzes, damit schützenswerte bauten, wenn sie gewisse Bedingungen erfüllten, auch abgerissen werden dürften.
Der Regierungsrat zeigte für alle drei Vorstösse ein gewisses Verständnis, wie aus seinen am Montag veröffentlichten Antworten hervorgeht. Die Baugesetzrevision lehnte er ab. Bereits jetzt sei es möglich, schützenswerte Bauten unter gewissen Bedingungen abzureissen. Mit den von den Motionären stipulierten Bedingungen würde die heutige Praxis verschärft anstatt gelockert.
Bei den beiden anderen Vorstössen verwies der Regierungsrat auf das Problem der Ungleichbehandlung. Der Staat dürfe nicht einfach aus Verpflichtungen schlüpfen, die Privatpersonen erfüllen müssten, etwa bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses.
Stattdessen zeigte sich die Kantonsregierung bereit, in einem «breit angelegten Prüfungsauftrag» mit Blick auf den gesamten Denkmalbestand des Kantons die Fragen zu klären. Das letzte Wort in der Sache wird der bernische Grosse Rat haben.