
Kanton Luzern bringt bei Schulfinanzierung Gemeinden gegen sich auf

Der Kanton Luzern zahlt ab 2026 insgesamt weniger an die Raumkosten der Gemeindeschulen. Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) kritisiert die neu angewandte Berechnungsmethode und will rechtliche Schritte prüfen.
(Keystone-SDA) Der Regierungsrat habe die neue «faire und transparente Lösung» für die Raumosten beschlossen, nachdem in dieser Frage keine Einigung mit den Gemeinden erzielt worden sei, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Der VLG erklärte in seiner Mitteilung, der Regierungsrat habe die «partnerschaftliche Zusammenarbeit» «abrupt und ohne Not» beendet.
Die Volksschule ist im Kanton Luzern eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Die Kosten werden je hälftig von den beiden Staatsebenen getragen.
Der Kanton richtet gemäss der Mitteilung seine Beiträge an die Betriebskosten der Schulen auf Basis von Standardkosten aus. Diese umfassen mehrere Kostenblöcke, von denen einer die Raumkosten sind.
Keine Konsenslösung
Einen Standard für die Raumkosten gab es bislang aber noch nicht. Weil mit den Gemeinde keine Konsenslösung gefunden worden sei, habe der Regierungsrat einen neuen Ansatz beschlossen, teilte die Staatskanzlei mit.
Demnach werden die für die Kantonsbeiträge massgeblichen Raumkosten nicht mehr auf Basis der effektiven Liegenschaftskosten berechnet, sondern mit Hilfe eines um 15 Prozent gekürzten Mittelwerts. Die je zwölf Gemeinden mit den teuersten und den günstigsten Raumkosten werden bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt.
Ziel des Regierungsrat ist es, dass sich die Raumkosten in den Gemeinden dank der neuen Methode angleichen. Nach Angaben der Staatskanzlei investieren die Gemeinden sehr unterschiedlich in ihre Schulhäuser.
Kanton zahl weniger
Zu den finanziellen Auswirkungen schreibt die Staatskanzlei, dass die anrechenbaren Raumkosten pro Klasse damit von 73’200 Franken auf 62’500 Franken zurückgingen.
Der Kanton rechnet damit gemäss VLG 25,7 Millionen Franken weniger an die Raumosten an. Insgesamt erhalten die Gemeinden vom Kanton 12,7 Millionen Franken weniger vom Kanton, wie Kanton und VLG übereinstimmend mitteilten. Die Folgen für die einzelnen Gemeinden unterscheiden sich laut der Mitteilung der Staatskanzlei aber.
Der VLG betonte, dass es schwierig sei, bei Schulraumkosten Standardkosten festzulegen, weil die Verhältnisse in den Gemeinden sehr unterschiedlich seien. Der vom Regierungsrat festgelegte Wert sei aber eine reine Kostenbetrachtung und kein neuer Standard für Schulhausbauten.
«Im Ergebnis entpuppt sich die Aktion daher als eine einseitige Sparübung des Kantons auf dem Buckel der Gemeinden», erklärte der VLG.
Mutmasslicher Gesetzesverstoss
Der Verband will rechtliche Schritte prüfen, weil der Regierungsrat mutmasslich gegen das Volksschulbildungsgesetz verstosse. Dieses lege fest, dass die Standardkosten bei der erstmaligen Festlegung 50 Prozent der Betriebskosten der Gemeinden decken müssten.
Der VLG zeigte sich in der Mitteilung vom Regierungsrat «sehr enttäuscht». Er befürchte, dass die Gemeinden Vertrauen in den Kanton verlieren könnten. Dies könnte auch Auswirkungen auf andere laufende Geschäfte haben.