Kanton soll Lockerungen im Denkmalschutz ins Auge fassen
Der Kanton Bern soll Lockerungen im Denkmalschutz ins Auge fassen, damit namentlich Schulhäuser einfacher umgebaut oder notfalls abgerissen werden können. Der Grosse Rat hat am Dienstag entsprechende Forderungen überwiesen.
(Keystone-SDA) Denkmalschutz in Ehren, aber er dürfe nicht zu einer flächendeckenden Belastung für Gemeinden und den Kanton werden, wenn es um die Sanierung oder den Abriss von Gebäuden gehe, so der Tenor der Forderungen.
Vorstösserin Sandra Hess (FDP) verwies in diesem Zusammenhang insbesondere auf Schulhaussanierungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die 1980er-Jahre seien zahlreiche Schulhäuser gebaut worden. Viele seien heute denkmalgeschützt. Bei der Sanierung eines solchen Gebäudes gelte es, zahlreiche Anforderungen zu erfüllen. Dies stelle Gemeinden oft vor grosse finanzielle Herausforderungen.
Schutz und Wirtschaftlichkeit stünden bei vielen dieser «grauen Betonbauten» nicht mehr im Gleichgewicht, sagte Hess. Sei eine Sanierung schlechter als ein Neubau, müssten die Gebäude sofort abgerissen werden können.
Hess forderte vom Regierungsrat unter anderem, eine kantonale Strategie, die den bestehenden Schutzstatus der Schulhäuser überprüft und den Schutzstatus gezielt auf einige wenige Objekte beschränkt.
Im kantonalen Bauinventar sollen pro Bauzeit-Epoche und Baukategorie nur einzelne exemplarische Bauten mit besonderem denkmalpflegerischem Wert verbleiben. Werde ein Schulhaus als Zeitzeuge seiner Epoche ausgewählt, soll die Gemeinde bei der Sanierung vom Kanton finanziell unterstützt werden.
Gleiches forderte Hess in einem weiteren Vorstoss auch für denkmalgeschützte Bauten im Kantonsbesitz.
Auf der Gegenseite wurde die Wichtigkeit und Bedeutung des Denkmalschutzes ins Feld geführt. Dieser sei nicht einfach eine Belastung, sondern erfülle eine essentielle Funktion.
Eine Reduktion auf ein paar wenige, exemplarische Objekte pro Epoche käme «einem Kahlschlag» gleich, warnte Grünen-Grossrat Thomas Hiltpold. Gegen eine moderate Weiterentwicklung beim Denkmalschutz sei nichts einzuwenden, nicht alles müsse um jeden Preis erhalten werden. Der Vorstoss sei aber viel zu radikal formuliert.
Druck auf Baubestand wächst
Der Regierungsrat gab zu bedenken, dass der Erhalt des baukulturellen Erbes eine wichtige, aber auch anspruchsvolle Aufgabe sei – sowohl für die öffentliche Hand als auch für Private. Das vielfältige baukulturelle Erbe sei wichtig, denn vertraute Orte vermittelten Identität und Heimatgefühl. Zugleich wachse durch die raumplanerisch geforderte Siedlungsentwicklung nach Innen aber auch der Druck auf den Baubestand.
Vor diesem Hintergrund anerkannte der Regierungsrat die Absicht, das Inventar an geschützten Bauten zu verschlanken. Um die Thematik ganzheitlicher anzugehen, hätte er die Forderungen lieber nur als unverbindliche Prüfungsaufträge entgegengenommen.
Der Rat jedoch überwies sie in verbindlicher Form der Motion.