Kanton St. Gallen geht beim Finanzausgleich über die Bücher
Im Kanton St. Gallen wird die Ausgestaltung des Finanzausgleichs überprüft. 2025 hatten die Stimmberechtigten Anpassungen zugunsten der Stadt St. Gallen abgelehnt. Neu sollen die Leistungen aller Gemeinden mit Zentrumsfunktionen evaluiert werden.
(Keystone-SDA) Das St. Galler System für den innerkantonalen Finanzausgleich ist eine Besonderheit. Im Unterschied zu anderen Kantonen werden die Ausgleichszahlungen ausschliesslich aus der Staatskasse beglichen. Das sind jährlich rund 230 Millionen Franken.
Abgesehen vom Kanton Appenzell Innerrhoden weisen die Finanzausgleichsmodelle aller anderen Kantone eine Mitfinanzierung durch finanzstarke Gemeinden auf. Am St. Galler System wurde bei der letzten Überprüfung aber nicht gerüttelt.
Streit gab es hingegen über die Abgeltungen für die Zentrumslasten der Kantonshauptstadt. Eine Studie, die vom Stadtrat in Auftrag gegeben wurde, zeigte, dass rund 12 Millionen Franken an Zentrumslasten ungedeckt bleiben. Als Kompromiss wollte die Kantonsregierung die Abgeltungen befristet um 3,7 Millionen Franken erhöhen. Dagegen ergriff die SVP das Ratsreferendum. Die Stimmberechtigten lehnten den Kompromiss im Mai 2025 mit 58 Prozent Nein-Stimmen ab.
Neuer Anlauf der Regierung
Nun startet die Regierung die nächste Überarbeitung des Finanzausgleichs. Eine grundsätzliche Überprüfung des Systems ist aber nicht geplant.
Thema werden aber erneut die Zentrumslasten sein, heisst es in der Mitteilung vom Donnerstag. Neu geht es aber nicht nur um die Stadt St. Gallen, sondern um alle Gemeinden mit Zentrumsfunktionen. Deren Leistungen kämen nicht nur der Bevölkerung in der jeweiligen Gemeinde, sondern auch Bewohnerinnen und Bewohnern der gesamten Region zugute.
Weiter soll die Berechnung des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs überprüft werden. Dabei geht es um die Bevölkerungsstruktur und damit um die Anzahl der Personen, die Sozialhilfe beziehen oder in Alters- und Pflegeheimen wohnen.
Überprüft wird auch der Sonderlastenausgleich beim Thema Sonderschule. Dort seien in den letzten Jahren die Kosten angestiegen.
Weiter muss die Regierung einen Sparauftrag des Kantonsrats umsetzen und den Finanzausgleich kürzen. Die Reduktion der Ausgaben solle laut den Vorgaben beim Sonderlastenausgleich Schule und beim soziodemografischen Sonderlastenausgleich erreicht werden. Insgesamt muss die Regierung 10 Millionen Franken einsparen.
2027 soll ein Lösungsvorschlag vorliegen. Danach startet die Vernehmlassung. Im Herbst 2028 könnte laut Fahrplan die Beratung im Parlament stattfinden.