Kontrolle in Oberwil BL: Zwei Drittel halten nicht für Blinde
Rund zwei Drittel der Fahrzeuglenkerinnen und -lenker halten trotz erhobenem Blindenstock am Strassenrand nicht an. Dies zeigte eine Kontrolle, welche die der Kantonspolizei Basel-Landschaft am Mittwoch in Oberwil zusammen mit zwei Sehbehinderten durchführte.
(Keystone-SDA) Diese präventive Verkehrskontrolle fand während 90 Minuten statt, um das Verhalten gegenüber blinden und sehbehinderten Personen beim Überqueren der Strasse zu testen, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.
Zwei Drittel einer im Communiqué nicht genannten Anzahl Lenkerinnen und Lenker kannten die geltende Regel nicht: Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit haben Vortritt, wenn sie am Strassenrand stehen und den weissen Stock senkrecht vor sich halten.
Die Polizei informierte die Personen über die verbindlichen Regeln. Menschen mit weissem Stock haben auch ausserhalb von Fussgängerstreifen sowie in Tempo-30-Zonen Vortritt.