Kosten für Umschulung von Steuern abziehen
(Keystone-SDA) Bern – Wer sich beruflich neu orientiert, soll die Kosten für die Ausbildung von den Steuern abziehen können – und zwar auch dann, wenn die Umschulung freiwillig erfolgt. Dies gilt auch für Weiterbildungskosten, die dem beruflichen Aufstieg dienen.
Heute können Bildungskosten nur von den Steuern abgezogen werden, wenn sie mit dem aktuellen Beruf zusammenhängen oder eine berufliche Umschulung notwendig ist. Nun soll das Gesetz geändert werden. Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung eröffnet, wie das Finanzdepartement mitteilte.
Künftig soll ein Steuerabzug auch dann möglich sein, wenn die Aus- oder Weiterbildung nicht mit dem aktuellen Beruf zusammenhängt. Voraussetzung sei, dass die Bildung jemanden dazu befähige, einen Beruf auszuüben.
Die Kosten für die Erstausbildung bleiben von Abzügen ausgenommen. Und auch die Kosten für Kurse, die keinen direkten Zusammenhang zu einem Beruf haben, können nicht von den Steuern abgezogen werden. Der Bundesrat spricht von Lehrgängen, die «der Liebhaberei oder der Selbstentfaltung dienen».
In einem Bericht zur Vernehmlassung werden Beispiele genannt. Demnach könnte nach der neuen Regelung ein Bäcker die Kosten für seine Ausbildung zum Tauchlehrer abziehen, da er als Tauchlehrer theoretisch in der Lage wäre, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Hingegen kann der Sozialarbeiter die Kosten für seine jahrelangen Salsatanzstunden nicht abziehen, da sie ihn zu keiner Berufstätigkeit befähigen würde. Sprachkurse ohne minimalen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit werden ebenfalls der Liebhaberei zugerechnet.
Für die Abzüge gelten Obergrenzen: Bei der direkten Bundessteuer sollen nach dem Willen des Bundesrates maximal 4000 Franken abgezogen werden können. Die Maximalbeträge der Abzüge bei den kantonalen Steuern sollen die Kantone frei festlegen können.
Der Bundesrat schätzt, dass dem Bund durch die neue Regelung jährlich fünf Millionen Franken entgehen werden.
Mit den Gesetzesänderungen erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments. Die Wirtschaftskommission des Ständerates hatte in einer Motion gefordert, die heutige Abzugsregelung zu ändern.