Das kostet eine Milliarde
Ein Urteil des Eidg. Versicherungs-Gerichts sagt: Kantone müssen auch bei einer privaten oder halbprivaten Spitalbehandlung den Kostenbeitrag leisten.
Laut dem Urteil des Eidg. Versicherungsgerichts (EVG) sind die Kantone verpflichtet, ihren Kostenbeitrag auch bei einer privaten oder halbprivaten Hospitalisierung zu leisten.
Gemäss Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) müssen die Kantone für Behandlungen und Aufenthalte in ihren öffentlichen Spitälern einen Kostenbeitrag leisten. Er beträgt die Hälfte der anrechenbaren Kosten der allgemeinen Abteilung.
Alle zahlen für Grundversicherung
Die Kantone rechnen auf Grund dieses Entscheides mit Kosten in Milliardenhöhe. Es sei erschreckend, wenn mit einem Gerichts-Entscheid Milliarden-Beträge verschoben werden könnten, die nicht einmal vom Parlament beschlossen wurden, sagte der Zentralsekretär der Sanitätsdirektoren-Konferenz, Franz Wyss, in einer Stellungnahme der «Tagesschau» von SF DRS. Auch sozialpolitisch sei der Entscheid problematisch, wenn pro Jahr fast eine Milliarde Franken zu Lasten der Steuerzahler verschoben werde.
Die Neuenburger Sanitätsdirektorin Monika Dusong (SP) sprach in einem Interview des Westschweizer Radios von zusätzlich weiteren 300 Mio. Franken Kosten zu Lasten der Grundversicherung.
André Giger, Direktor von santésuisse, dem Zusammenschluss der Krankenversicherer, rechnet mit einer Entlastung der Prämien für die Zusatzversicherten. Voraussetzung sei allerdings, dass sich die Kostenexplosion im Gesundheitswesen nicht wie im bisherigen Mass fortsetze.
swissinfo und Agenturen
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