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Expo.02 muss Konzept-Erfindern 150’000 Franken zahlen

Die Urheber der "Idee Arteplage" wurden entschädigt. Keystone

Der Streit um die Konzeption der Expo.02 ist mit einem aussergerichtlichen Vergleich beigelegt worden. Die Expo muss den drei Urhebern des ursprünglichen Konzepts 150'000 Franken zahlen, wie sie am Donnerstag (21.06.) mitteilte. Die Urheber ziehen dafür das am Neuenburger Kantonsgericht hängige Verfahren zurück.

Der Neuenburger Architekt Laurent Geninasca, der Lausanner Architekt Luca Merlini sowie der Neuenburger Journalist Michel Jeannot hatten 1994 ein Konzept entworfen. Es trug den Titel «Die Zeit oder die Schweiz in Bewegung» und sah eine sich stets weiterentwickelnde, interaktive, festliche und kinetische Landesausstellung vor, die auf den drei Seen auf Arteplages stattfinden sollte.

Das von den lokalen Behörden unterstützte Projekt wurde Anfang 1995 dem Bundesrat vorgelegt und schliesslich auch ausgewählt.

Trennung im Streit

1995 und 1996 kam es dann jedoch zu Spannungen zwischen den Konzeptautoren sowie den damaligen Mangern der Expo.01 und Verantwortlichen des strategischen Ausschusses. Es bestand Uneinigkeit über die Entwicklung des Projekts und die Arbeitsorganisation. Ende 1996 wurde die Zusammenarbeit im Streit abgebrochen und ein öffentliches Gerichtsverfahren gegen die Expo eingeleitet.

Der Streit wurde nun mit einem aussergerichtlichen Übereinkommen beigelegt. Der Verein Landesausstellung verpflichtet sich, Geninasca, Merlini und Jeannot als Urheber des ursprünglichen Konzepts, auf dem die Landesausstellung in der Drei-Seen-Region basiert, zu anerkennen. Der Verein zahlt den Urhebern als Honorarzusatz für die Jahre 1994 und 1995 einen Betrag von 150’000 Franken.

Die drei Urheber verpflichten sich ihrerseits, innerhalb von zehn Tagen nach der Unterzeichnung des Übereinkommens das vor dem Kantonsgericht Neuenburg hängige Verfahren bezüglich der Urheberrechte aufzuheben.

Sie verzichten gegenüber dem Verein auf Forderungen, die in irgendeiner Weise in Zusammenhang mit ihrer Rolle als Urheber des ursprünglichen Konzeptes stehen könnten. Sie verpflichten sich zudem, auf jegliche Polemik zu ihrem Konzept, zur Projektentwicklung oder zu den mit der Landesausstellung im Zusammenhang stehenden Themen zu verzichten.

swissinfo und Agenturen

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