Polanski rekurriert gegen Auslieferung
Der am Samstag in Zürich festgenommene Regisseur Roman Polanski will beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Rekurs gegen seinen Auslieferungshaftbefehl an die USA einlegen. Das teilte sein französischer Anwalt Hervé Temime am Montagnachmittag mit.
Polanskis Rechtsvertreter halten «unbedingt» daran fest, dass das Auslieferungsbegehren illegal sei. Polanskis Zürcher Anwalt Lorenz Erni werde unverzüglich seine Freilassung beantragen, möglicherweise unter gewissen Auflagen.
Eine Freilassung unter Kaution sei «nicht ausgeschlossen», werde aber «sehr, sehr selten» gewährt, sagte der Sprecher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Guido Balmer, der Nachrichtenagentur SDA.
Denkbar wäre eine Freilassung unter Kaution verbunden mit der Auflage eines Hausarrests in Polanskis Gstaader Ferienhaus, erläuterte Balmer.
Der heute 76-jährige Regisseur kann den Auslieferungshaftbefehl und später auch einen allfälligen Auslieferungsentscheid anfechten. Erste Instanz ist jeweils das Bundesstrafgericht, zweite und letzte das Bundesgericht. Insgesamt hat der Regisseur also vier Einsprache-Möglichkeiten.
Über seinen Anwalt Temim liess Roman Polanski per Communiqué «all denen, die ihm seit seiner Festnahme ihre Unterstützung versichert haben, seinen herzlichen Dank ausrichten».
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