Wohin mit den Bergier-Akten?
Der Bundesrat muss einen schwierigen Entscheid über die Akten der Bergier-Kommission fällen: Werden die Kopien der Dokumente aus Firmen-Archiven an diese zurückgegeben oder zentral archiviert? Ein Entscheid wird vor der Sommerpause erwartet.
Die Forscher der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) von Professor Jean-François Bergier kopierten bei ihren Untersuchungen über die Schweiz im Zweiten Weltkrieg in Archiven von Privat-Unternehmen schätzungsweise 130’000 teilweise geheime Akten.
Sie stützten sich dabei auf den Bundes-Beschluss vom 13. Dezember 1996 wie auch auf ein Rahmen-Abkommen, das die Bergier-Kommission und der Vorort (heute economiesuisse) Ende 1997 über die Arbeit der Bergier-Forscher in den Archiven der privaten Unternehmen ausgehandelt hatten.
Historiker für zentrale Archivierung
Über die Frage, was mit diesen Aktenkopien nach Abschluss der Forschungsarbeiten Ende 2001 geschehen soll, streiten sich inzwischen die Wirtschaft und die Historiker.
Die Bergier-Kommission möchte eine Lagerung der Aktenkopien in einem öffentlichen Archiv (die Orginale bleiben bei den Unternemen), damit auch andere Forscher Zugang zu den Dokumenten erhalten. Nur so wäre eine Überprüfung der Bergier-Arbeit möglich, hielt die Generalsekretärin der UEK, Myrtha Welti, kürzlich in der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) fest.
Aber auch «Bergier-kritische» Kreise, wie die Interessens-Gemeinschaft Schweiz-Zweiter Weltkrieg und der Thurgauer SVP-Ständerat Hermann Bürgi, drängen aus dem gleichen Grund darauf, die Bergier-Akten zugänglich zu machen.
Die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte verlangte diesen Frühling in einer Petition die zentrale Lagerung der Bergier-Akten im Bundesarchiv. Bundesrätin Ruth Dreifuss sagte zu, sie werde sich für eine solche Lösung einsetzen.
Wirtschaft will Kopien zurück
Die Unternehmen pochen demgegenüber auf Rückgabe der Aktenkopien. Sie befürchten, dass die Dokumente, einmal öffentlich zugänglich gemacht, missbraucht werden könnten, wie Peter Hutzli von economiesuisse darlegte.
Albert Pfiffner vom Nestlé-Firmenarchiv wies in der NZZ zudem darauf hin, dass die Bergier-Experten nur einen Teil der Firmen-Akten kopiert haben. Die zentrale Aufbewahrung dieser Kopien würde also die lückenlose Überprüfung der Bergier-Forschungsarbeit keineswegs garantieren. Besser wäre es, alles Material in den Archiven der Unternehmen zu belassen. Firmenarchive seien in den letzten Jahren für die Forschung viel zugänglicher geworden.
Schwierige Rechtslage
Die Vertreter der Wirtschaft untermauern ihren Rückgabe-Anspruch mit dem Rahmenabkommen von Ende 1997. Darin verpflichtet sich die Bergier-Kommission zur vollständigen Rückgabe der Kopien an die Unternehmen.
Dies allerdings unter dem Vorbehalt von Artikel 6 des Bundes-Beschlusses vom 13. 12. 1996: «Sämtliche Untersuchungs-Materialien stehen in der alleinigen
Verfügungs-Befugnis des Bundesrates», heisst es darin.
Die Historiker begründen ihre Archivierungs-Forderung mit diesem Artikel. Für Hutzli handelt es sich hier aber nur um eine Kompetenznorm. Der Bundes-Beschluss sage nicht, was materiell mit den Akten zu geschehen habe.
swissinfo und Howard Dubois (sda)
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