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Strengere Regeln für Mini-Drohnen

In der Schweiz konnte bisher jedermann Mini-Drohnen kaufen und damit Photos machen oder Filme drehen. Nun hat der Bund gehandelt: Ab dem 1. Dezember sind Einsätze ferngesteuerter Modell-Fluggeräte ausserhalb der Sichtweite des Piloten bewilligungspflichtig.

Die neue Regelung gelte für Modell-Fluggeräte, die weniger als 30 Kilogramm wiegen, heisst es in der Mitteilung. Bisher brauchten nur schwerere ferngesteuerte Fluggeräte eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).

Grund für die Massnahme seien Sicherheitsüberlegungen, heisst es. Seit geraumer Zeit gebe es auf dem Markt solche Mini-Drohnen, deren Ausrüstung mit Kameras und Navigationsgeräten Flüge auch ausserhalb der Sichtweite des Piloten zuliessen.

Das könne eine Gefahr sowohl für den Luftverkehr als auch für Personen am Boden sein, schreibt das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek). Deshalb brauche nun eine Bewilligung, wer Mini-Drohnen ausserhalb der Sichtweite einsetzten wolle. Voraussetzung für eine Bewilligung sei der Nachweis, dass die Sicherheit der vorgesehenen Flugoperation gewährleistet sei.

Eine Bewilligungspflicht hatte auch der Eidg. Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür angeregt. Allerdings ging es ihm dabei nicht um die Flugsicherheit, sondern um den Aspekt des Datenschutzes.

Auch die Polizei hatte gegenüber unbemannten Flugobjekten Bedenken geäussert.

swissinfo.ch und Agenturen

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