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Weg frei für Behinderte

Behinderte müssen täglich verschiedene Hindernisse überwinden. Keystone

Die Rechtsgleichheit für Behinderte ist in der neuen schweizerischen Bundesverfassung verankert. Wie aber kann die Gleichberechtigung in der Praxis umgesetzt werden? Verschiedene Initiativen sollen hier Klarheit bringen.

Schon lange wird die Gleichberechtigung für Behinderte in der Schweiz gefordert:
1995 forderte ein Parlamentarischer Vorstoss, dass diese Gleichberechtigung auch als Rechtsanspruch eingeklagt werden könne und in der neuen Verfassung, die seit Jahresbeginn gilt, steht nun, dass niemand wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert werden darf.

Ein Gesetz soll nun die Verfassungsbestimmung näher ausführen. Zur Zeit haben Interessierte die Möglichkeit, zu einem Gesetzesentwurf über die Gleichstellung von Behinderten Stellung zu nehmen.

Die Realität der Behinderten sieht heute aber noch anders aus. Für die Behinderten gibt es noch immer unüberwindliche Hindernisse, obwohl praktisch alle kantonalen Baugesetze und Verordnungen entsprechende Vorschriften enthalten.

Laut der Invalidenhilfe Pro Infirmis werden aber nur 20 bis 30 Prozent dieser Massnahmen auch tatsächlich umgesetzt. So sind laut Pro Infirmis die Hälfte der öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, wie Schulen, Theater, Museen oder Kinos, für behinderte Menschen noch immer nicht zugänglich.

Und auch beim öffentlichen Verkehr mangelt es oft an behindertengerechten Anpassungen. In Bahnhöfen fehlen optische Anzeigen für Gehörlose, an Bushaltestellen die Lautsprecherdurchsagen für Blinde und Sehbehinderte.

Auch die Integration am Arbeitsplatz oder in der Schule ist noch mangelhaft, das selbstständige Wohnen ist selten möglich. Viele Behinderte sind gezwungen, in Heimen zu leben.

Ruth Bossart

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